| Oberwallis / Seit dem 1. Januar 2002 erhalten
nur noch diejenigen Bauernbetriebe Direktzahlungen, welche den sogenannten
Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen. In jahrelanger
Informations- und Unterstützungspolitik haben Bund und Kantone die
Bauern auf die neuen, vor allem tier- und gewässerschützerischen
Bestimmungen hingewiesen. Wie sieht es im Oberwallis aus? Haben die Viehhalter
eine reine Weste? Oder anders gefragt: Klappt der kantonale Vollzug?
Von Ruth Seeholzer
Der Vollzug der Tier- und Gewässerschutznormen
in der Walliser Landwirtschaft ist eine einzige Katastrophe, wettert
Rupert Hänni, Präsident des Tierschutzvereins Oberwallis. Immerhin
klappe heute die Zusammenarbeit mit dem Kantonstierarzt ganz gut. Wenn
Hänni dem Veterinäramt einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz
melde, sei in diesem Stall innert weniger Stunden die Hölle
los. Dann kämen die Vertreter der Gemeinde und des Kantons
auf Platz und überprüften die gemachten Vorwürfe. Aber
eben, zuerst müssten wieder die vom Tierschutzverein
kommen, weil die kantonalen Kontrollorgane leider versagten.
10 Millionen vom Staat
Anfangs 1996 gewährte der Grosse Rat einen Kredit von fünf
Millionen Franken für die Subventionierung von Sanierungen landwirtschaftlicher
Ställe. Drei Jahre später war dieser Kredit aufgebraucht, obwohl
noch lange nicht alle Ställe saniert waren. So genehmigte der Grosse
Rat 1999 einen weiteren Kredit von 5.5 Millionen Franken. Mittlerweilen
ist auch dieser Kredit gemäss Gerhard Schmid, Chef des Oberwalliser
Meliorationsamtes und Direktor der Landwirtschaftsschule Visp, aufgebraucht.
Wer bis heute seinen Stall noch nicht den neuesten Normen angepasst
hat, kann kaum mehr mit Subventionen rechnen. Die Einhaltung der
Normen soll in Zukunft mittels eines Leistungsnachweises vom Bauern selbst
deklariert werden. Mit dem sogenannten Ökologischen Leistungsnachweis
(ÖLN) hat sich der Staat eigentlich ein griffiges Kontrollinstrument
in die Hände gegeben. Auf einem mehrseitigen Formular deklarieren
die Bauern, ob sie die geforderten Normen erfüllen. Also reine Selbstkontrolle?
Nein, nein, schüttelt Mirjam Bregy, Sekretärin
der Oberwalliser Landwirtschaftskammer, den Kopf, unsere Kontrolleure
gehen stichprobeweise in die Ställe und überprüfen die
gemachten Angaben! Ungefähr einen Drittel der Betriebe können
die ehemaligen IP-Kontrolleure pro Jahr untersuchen. Das heisst,
dass innert drei Jahren jeder Betrieb einmal kontrolliert wird,
so Mirjam Bregy.
Schwarze Schafe
Was für viele Vieh-Bauern mittlerweile eine Selbstverständlichkeit
ist (genug Platz zum Liegen fürs Vieh, grössere Fenster im Stall,
regelmässigen Auslauf im Winter, eine funktionierende Jauchegrube
etc.), ist für einige Vertreter der Bauernzunft allerdings noch immer
ein Fremdwort. So herrschen bei einer Stallung in Agarn so schlechte Zustände
(siehe grosses Foto), dass dieser Bauer ab 2002 keine Direktzahlungen
mehr erwarten kann, weil er kaum eine Norm erfüllt.
Die Normen nicht erfüllen heisst aber noch nicht,
dass das Vieh in schlechtem Zustand sein muss. Im Fall der genannten Agarner
Stallung gab es aber immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung, dass
mit den Tieren etwas nicht in Ordnung sei. Das Vieh ist abgemagert
bis auf die Knochen! Man kann jede Rippe zählen, ereifert sich
ein nicht genannt sein wollender Dorfbewohner.
Vom verantwortlichen Kantonstierarzt Josef Jäger
kommt jedoch die klare Feststellung, dass der Zustand des Viehs in der
betreffenden Stallung nicht alarmierend sei. Wir haben
erst vor einem Monat eine Kontrolle gemacht, meint der Kantonstierarzt.
Gleichzeitig wirft er aber der Gemeinde Agarn vor, in diesem Fall viel
zu lange zugeschaut zu haben. Die Gemeinde hat nichts unternommen!
Gemeindepräsident Edi Kuonen wehrt sich gegen diese Vorwürfe:
Wir haben mehrere Fälle in Agarn, die problematisch sind. Wir
haben uns mehrmals schriftlich erkundigt beim Veterinäramt.
Auch in Sachen Gewässerschutz sei die Gemeinde vorstellig geworden,
und zwar bei der Dienststelle für Umweltschutz in Sitten als auch
bei Josef Jäger. Seit unserem Schreiben vom 28.11.2001 haben
wir aber weder von der einen noch von der anderen Seite etwas gehört.
Eine telefonische Nachfrage beim Amt für Gewässerschutz hätte
nur die lapidare Antwort: Ca ne vous concerne pas erwirkt.
Auf Anfrage hin hielt sich der Chef der Dienststelle für Umweltschutz,
Jean-Pierre Schnydrig, bedeckt: Wir geben keine Auskünfte zu
laufenden Verfahren.
Schlechte Bauern: Ausnahme?
Laut Kantonstierarzt Josef Jäger sind Bauernbetriebe, welche
in Sachen Tier- und Gewässerschutz Probleme bereiten, nur noch die
ganz wenigen Ausnahmen: Wenn wir im gesamten Oberwallis auf 20 Betriebe
kommen, welche nicht in Ordnung sind, dann ist das schon viel! Und
überhaupt: Ich kann auch nicht überall gleichzeitig sein!
Ich habe noch so viele andere Aufgaben zu erledigen, gibt sich der
Kantonstierarzt leicht verärgert.
Rupert Hänni vom Tierschutzverein Oberwallis
ist mit den von Jäger genannten Zahlen nicht einverstanden: In
der Rindviehhaltung ist circa ein Drittel der Betriebe in einem dem Gesetz
nicht genügenden Zustand! Also eben doch Vollzugsnotstand?
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