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Sind die Oberwalliser Ställe den geltenden Gewässer- und Tierschutznormen angepasst?
Das Rindvieh steht noch oft im Dreck


Stallung in der Gemeinde Agarn: "schwarze Schafe"
 
Oberwallis / Seit dem 1. Januar 2002 erhalten nur noch diejenigen Bauernbetriebe Direktzahlungen, welche den sogenannten Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen. In jahrelanger Informations- und Unterstützungspolitik haben Bund und Kantone die Bauern auf die neuen, vor allem tier- und gewässerschützerischen Bestimmungen hingewiesen. Wie sieht es im Oberwallis aus? Haben die Viehhalter eine reine Weste? Oder anders gefragt: Klappt der kantonale Vollzug?

Von Ruth Seeholzer

„Der Vollzug der Tier- und Gewässerschutznormen in der Walliser Landwirtschaft ist eine einzige Katastrophe“, wettert Rupert Hänni, Präsident des Tierschutzvereins Oberwallis. Immerhin klappe heute die Zusammenarbeit mit dem Kantonstierarzt ganz gut. Wenn Hänni dem Veterinäramt einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz melde, sei in diesem Stall innert weniger Stunden „die Hölle los“. Dann kämen die Vertreter der Gemeinde und des Kantons auf Platz und überprüften die gemachten Vorwürfe. Aber eben, zuerst müssten wieder „die vom Tierschutzverein“ kommen, weil die kantonalen Kontrollorgane leider versagten.

10 Millionen vom Staat
Anfangs 1996 gewährte der Grosse Rat einen Kredit von fünf Millionen Franken für die Subventionierung von Sanierungen landwirtschaftlicher Ställe. Drei Jahre später war dieser Kredit aufgebraucht, obwohl noch lange nicht alle Ställe saniert waren. So genehmigte der Grosse Rat 1999 einen weiteren Kredit von 5.5 Millionen Franken. Mittlerweilen ist auch dieser Kredit gemäss Gerhard Schmid, Chef des Oberwalliser Meliorationsamtes und Direktor der Landwirtschaftsschule Visp, aufgebraucht. „Wer bis heute seinen Stall noch nicht den neuesten Normen angepasst hat, kann kaum mehr mit Subventionen rechnen.“ Die Einhaltung der Normen soll in Zukunft mittels eines Leistungsnachweises vom Bauern selbst deklariert werden. Mit dem sogenannten Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) hat sich der Staat eigentlich ein griffiges Kontrollinstrument in die Hände gegeben. Auf einem mehrseitigen Formular deklarieren die Bauern, ob sie die geforderten Normen erfüllen. Also reine Selbstkontrolle? – „Nein, nein“, schüttelt Mirjam Bregy, Sekretärin der Oberwalliser Landwirtschaftskammer, den Kopf, „unsere Kontrolleure gehen stichprobeweise in die Ställe und überprüfen die gemachten Angaben!“ Ungefähr einen Drittel der Betriebe können die ehemaligen IP-Kontrolleure pro Jahr untersuchen. „Das heisst, dass innert drei Jahren jeder Betrieb einmal kontrolliert wird“, so Mirjam Bregy.

Schwarze Schafe
Was für viele Vieh-Bauern mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist (genug Platz zum Liegen fürs Vieh, grössere Fenster im Stall, regelmässigen Auslauf im Winter, eine funktionierende Jauchegrube etc.), ist für einige Vertreter der Bauernzunft allerdings noch immer ein Fremdwort. So herrschen bei einer Stallung in Agarn so schlechte Zustände (siehe grosses Foto), dass dieser Bauer ab 2002 keine Direktzahlungen mehr erwarten kann, weil er kaum eine Norm erfüllt.

Die Normen nicht erfüllen heisst aber noch nicht, dass das Vieh in schlechtem Zustand sein muss. Im Fall der genannten Agarner Stallung gab es aber immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung, dass mit den Tieren etwas nicht in Ordnung sei. „Das Vieh ist abgemagert bis auf die Knochen! Man kann jede Rippe zählen“, ereifert sich ein nicht genannt sein wollender Dorfbewohner.

Vom verantwortlichen Kantonstierarzt Josef Jäger kommt jedoch die klare Feststellung, dass der Zustand des Viehs in der betreffenden Stallung „nicht alarmierend“ sei. „Wir haben erst vor einem Monat eine Kontrolle gemacht“, meint der Kantonstierarzt. Gleichzeitig wirft er aber der Gemeinde Agarn vor, in diesem Fall viel zu lange zugeschaut zu haben. „Die Gemeinde hat nichts unternommen!“ Gemeindepräsident Edi Kuonen wehrt sich gegen diese Vorwürfe: „Wir haben mehrere Fälle in Agarn, die problematisch sind. Wir haben uns mehrmals schriftlich erkundigt beim Veterinäramt.“ Auch in Sachen Gewässerschutz sei die Gemeinde vorstellig geworden, und zwar bei der Dienststelle für Umweltschutz in Sitten als auch bei Josef Jäger. „Seit unserem Schreiben vom 28.11.2001 haben wir aber weder von der einen noch von der anderen Seite etwas gehört.“ Eine telefonische Nachfrage beim Amt für Gewässerschutz hätte nur die lapidare Antwort: „Ca ne vous concerne pas“ erwirkt. Auf Anfrage hin hielt sich der Chef der Dienststelle für Umweltschutz, Jean-Pierre Schnydrig, bedeckt: „Wir geben keine Auskünfte zu laufenden Verfahren.“

Schlechte Bauern: Ausnahme?
Laut Kantonstierarzt Josef Jäger sind Bauernbetriebe, welche in Sachen Tier- und Gewässerschutz Probleme bereiten, nur noch die ganz wenigen Ausnahmen: „Wenn wir im gesamten Oberwallis auf 20 Betriebe kommen, welche nicht in Ordnung sind, dann ist das schon viel!“ Und überhaupt: „Ich kann auch nicht überall gleichzeitig sein! Ich habe noch so viele andere Aufgaben zu erledigen“, gibt sich der Kantonstierarzt leicht verärgert.

Rupert Hänni vom Tierschutzverein Oberwallis ist mit den von Jäger genannten Zahlen nicht einverstanden: „In der Rindviehhaltung ist circa ein Drittel der Betriebe in einem dem Gesetz nicht genügenden Zustand!“ – Also eben doch Vollzugsnotstand?


 

 

      
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