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Gamsen/ In Gamsen formiert sich der Widerstand
gegen den Bau einer über 30 Meter hohen, leistungsstarken Natel-Antennenanlage:
15 Privatpersonen und die IG Gamsen haben gegen das Projekt eingesprochen.
Von German Escher
In der Region Brig-Glis-Naters sorgt der Bau von
Natelantennen immer wieder für Gesprächsstoff und stösst
auf Opposition. Nach dem Seilziehen um den Bau einer Natelanlage auf dem
Dach der Migros erregt nun ein neues Projekt die Gemüter. Beim Tunnelportal
der neuen Autobahn im Süden von Gamsen will die Swisscom einen über
30 Meter hohen Sendemasten aufstellen, der mit insgesamt sieben Antennen
bestückt werden soll. Davon gehören drei Antennen der neuen
UMTS-Generation an. Die gesamte Sendeleistung aller Antennen, die in drei
Richtungen abstrahlen, beträgt rund 10`000 Watt.
Wohngebiet beeinträchtigt?
Anwohner befürchten nun eine Beeinträchtigung ihrer Wohn-
und Lebensqualität. Im Umkreis von 200 Metern befinden sich laut
Auskunft der Einsprecher mindestens 30 Häuser. Es mache keinen Sinn,
eine solch grosse Anlage in ein Wohngebiet zu stellen. Ferner wird befürchtet,
dass infolge der Antennenanlage der Markt- oder Mietwert der Liegenschaften
oder Bauparzellen sinken könnte. Auf Kritik stösst auch das
bauliche Ausmass. Ein 35 Meter hoher Masten passe kaum in die Landschaft,
ärgert sich ein Einsprecher, der zudem nicht verstehen kann, dass
während der Auflagefrist des Baugesuchs kein Baugespann erstellt
worden ist. Die Einsprecher verlangen deshalb eine Verlegung der Antennenanlage
ans Westportal oder ins Industriegebiet. Andernfalls sei man bereit, eine
allfällige Baubewilligung rechtlich anzufechten.
Kanton ist zuständig
Im Unterschied zu anderen, umstrittenen Natelprojekten käme die
geplante Antennenanlage bei Gamsen nicht direkt in der Bauzone zu stehen.
Deshalb fällt das Bewilligungsverfahren nicht mehr in den Kompetenzbereich
der Gemeinde. Das bestätigt auch Stadtpräsidentin Viola Amherd
gegenüber der RZ: Wir sind nicht zuständig und haben das
Baudossier an den Kanton weitergeleitet.
Grenzwerte sind eingehalten
Nebst der kantonalen Baukommission befasst sich vor allem die kantonale
Dienststelle für Umweltschutz mit dem Dossier. Die Grenzwerte
sind im vorliegenden Fall eingehalten, bestätigt Fachmann Leander
Schmidt die Angaben des Baugesuchs. Deshalb kann man davon ausgehen, dass
aufgrund der geltenden Rechtssprechung die Antennenanlage - allenfalls
mit Auflagen - bewilligt wird. Er präzisiert zudem, dass im Oberwallis
schon verschiedentlich ähnlich grosse Anlagen erstellt worden sind.
Bei der im Gesuch angegebenen Sendeleistung handle es sich um Maximalwerte,
die laut Kanton kaum je erreicht würden. Zudem kann der Kanton nach
der Inbetriebnahme der Anlage Nachmessungen verlangen.
10% der Bevölkerung sind elektrosensibel
Der Schutz vor sogenannter nichtionisierender Strahlung (NIS) sorgt
in der Schweiz immer wieder für Gesprächsstoff. Umstritten ist
die Höhe des Grenzwertes. Auch die kantonale Dienststelle bestätigt,
dass im Wallis vereinzelt Personen über Schlafstörungen etc.
geklagt haben. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Schweiz geht
man davon aus, dass rund 10 Prozent der Bevölkerung elektrosensibel
reagiert. Zu den Ursache können dabei Natelantennen ebenso gehören
wie Hochspannungsleitungen oder Radiowecker.
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