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Taten statt Worte: Schwarzarbeit wird im Kanton Wallis bekämpft
Ein Drittel arbeitet schwarz


Schwarzarbeit ist im Wallis kein Genlemansdelikt mehr
 
Wallis / Der Bundesrat will einen Gesetzesentwurf lancieren, um die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Der Kanton Wallis aber wollte nicht warten, bis sich in Bundesbern etwas bewegt. Vor gut einem Jahr wurde die Kantonale Kommission zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ins Leben gerufen. Diese hat allein im ersten Jahr schon über 750 Verstösse aufgedeckt.

Von Ruth Seeholzer

„Schwarzarbeit ist weder ein Kavaliersdelikt, noch darf sie sich zum Volkssport entwickeln.“ Diese Meinung vertritt Gewerkschaftssekretär Beat Anthamatten mit Vehemenz. Die Zahl der illegal Erwerbstätigen in der Schweiz wird auf 300’000 geschätzt, wobei sie nicht prioritär von AusländerInnen geleistet wird. Ebenso wenig ist die Schwarzarbeit ein Merkmal bestimmter Branchen. Schwarzarbeit lässt sich weder auf die sogenannt ‚klassischen’ Bereiche wie auf das Baugewerbe oder auf das Gastgewerbe beschränken. „Die Schwarzarbeit blüht überall, auch im Dienstleistungssektor und hinter privaten Türen“, hält Beat Anthamatten von der GBI fest.

Wallis an der Front
Eigentlich sind sich alle einig, sowohl die Arbeitgeberverbände wie die Gewerkschaften als auch die Politiker: Schwarzarbeit ist schädlich für die schweizerische Volkswirtschaft. Nur sind die meisten Voten bis heute blosse Lippenbekenntnisse geblieben. Ganz anders der Kanton Wallis. Wie vor ihm nur die Kantone Genf und Waadt hat der Grosse Rat des Kantons Wallis 1999 ein Dekret betreffend die Bekämpfung der Schwarzarbeit erlassen. Mit der Ausführung dieser Aufgabe hat der Staatsrat eine Kantonale Kommission beauftragt, welche zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreise sowie des Staates zusammengesetzt ist. Seit Herbst 2000 sind drei Inspektoren im Einsatz.

Der Anfang ist gemacht
Die Anzahl der in dieser Zeitspanne aufgedeckten Fälle ist aus nebenstehender Statistik ersichtlich. Allerdings können mehrere Verstösse bei einem einzigen Fall auftreten. Allen ist klar: Die Kommission und die zur Aufdeckung eingesetzten Inspektoren haben ihre Aufgaben gemacht. Und doch ist das erst der Anfang. Vor allem im Zusammenhang mit dem Freien Personenverkehr, welcher mit den Bilateralen Verträgen mit der EU auf die Schweiz zukommen wird, wird man die Kontrollen verstärken müssen. Bis dahin wird der Kanton Wallis aber den meisten anderen Kantonen mit Wissen und Erfahrung voraus sein.


 

 

      
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