D i e   a u f l a g e s t ä r k s t e   Z e i t u n g   d e s   O b e r w a l l i s

      
RZ-Vergleich der Strompreise für Haushaltungen im Oberwallis
Zermatt hat den günstigsten Strom

 
Oberwallis / Eine private Haushaltung mit drei Personen hat in Zermatt die tiefste Stromrechung. Das geht aus einem Vergleich der Strompreise bei sieben Oberwalliser Elektrizitätswerken hervor, den das Fachbüro Enerprice im Auftrag der RZ durchgeführt hat.

Von German Escher

Am 22. September stimmen wir über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) ab. Eines der Ziele ist eine etappenweise Marktöffnung. Aber was bedeutet das für den privaten Stromkonsumenten zu Hause? Bedeutet Liberalisierung auch sinkende Tarife? Werner Geiger von der Fachfirma Enerprice dämpft die Erwartungen: „Im Oberwallis dürften die Strompreise für die Haushalte kaum sinken. Bereits heute sind die Strompreise für ganzjährig bewohnte Haushaltungen im Oberwallis im nationalen Vergleich günstig.“

Erhebliche Tarifunterschiede
Der im Auftrag der RZ durchgeführte Vergleich bringt allerdings erhebliche regionale Unterschiede ans Licht. Die RZ hat von den 18 Stromanbietern im Oberwallis die wichtigsten EWs erfasst. Der Fachmann hat die Tarifliste analysiert und für die zwei- bis dreiköpfige Familie, die in einer 4-Zimmerwohnung lebt, über Elektroherd, Kühlschrank, Boiler und Waschmaschine verfügt und so 3500 kWh Strom pro Jahr verbraucht, die Jahresrechnung zusammengestellt. Die regionalen Unterschiede (siehe Grafik) sind beachtlich: In Zermatt (EW Zermatt) bezahlt unsere Standardfamilie pro Jahr 522 Franken. In Saas Fee beträgt die Jahresrechnung des örtlichen EWs 678 Franken. Mit 728 Franken ist die Stromrechnung der Walliser Elektrizitätsgesellschaft (WEG) am höchsten. In Brig-Naters (EWBN) beläuft sich die Jahresrechnung auf 647 Franken. Im Goms bezahlt man 642 Franken (EWEMAG) oder 628 (EW Obergoms). Allerdings können sich alle Oberwalliser Anbieter im nationalen Vergleich sehen lassen. In der teuersten Strom-Stadt, in Montreux, bezahlt unsere Standardfamilie doppelt soviel wie in Zermatt, nämlich 1069 Franken pro Jahr.

Zählergebühr inbegriffen
Im Strompreis-Vergleich sind Hoch- und Niedertarif ebenso be-rück-sichtigt wie Sommer- und Winterpreise und die monatlich anfallende Zählergebühr. Und letztere ist im Oberwallis mit 10 Franken (EW Obergoms) bis 15.60 Franken (WEG) doch beachtlich. In vielen Schweizer Städten werden überhaupt keine oder wesentlich tiefere Zählerkosten in Rechnung gestellt. Solche Tarifstrukturen begünstigt jene, die viel Strom konsumieren. Fachmann Werner Geiger schlussfolgert deshalb: „Wären wir nur von einem Stromkonsum von rund 2000 kWh ausgegangen, wäre das Oberwallis nicht mehr so günstig.“

Schrittweise Marktöffnung
Für die Haushaltungen würde die völlig freie Wahl des Stromanbieters frühestens sechs Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen. Erneuerbare Energie (z.B. Solarenergie, Windenergie oder Strom von kleinen Wasserkraftwerken mit einer Leistung von maximal 1000 Kilowatt [kW]) könnten direkt ab Inkrafttreten des Gesetzes frei erworben werden. Ein Beispiel: Das KW Unterbäch mit einer Leistung von 600 kW könnte seinen Strom sofort jedermann anbieten. Für noch kleinere Wasserkraftwerke muss der Strom sogar ohne Durchleitungsgebühr an den Endverbraucher weitergeleitet werden. Schwieriger sind die Folgen für die Gemeinden und somit für den Steuerzahler zu beurteilen. Einerseits müssen jene Gemeinden, die am Strompreis wacker mitverdient haben, im transparenteren, offeneren Markt mit Einbussen rechnen. Andererseits werden jenen Gemeinden, die nach Ablauf der Konzession das Kraftwerk selber übernehmen, also den sogenannten Heimfall ausüben wollen, die Durchleitungsrechte gesichert.

Marktanbieter statt Monopolist
Anders als beim Privathaushalt tritt die Marktöffnung für die EWs ab sofort, jedoch stufenweise in Kraft. Sie könnten ab sofort einen Fünftel des zugekauften Stroms auf dem freien Markt und deshalb wohl auch günstiger einkaufen. Dieser Preisvorteil muss an den Konsumenten weitergegeben werden.

Ansonsten ist im Oberwallis aufgrund des heutigen Tarifniveaus kaum mit Preissenkungen zu rechnen. Kommt hinzu, dass der Preisspielraum ohnehin bescheiden ist. Der eigentliche Strom macht nur rund einen Drittel der Stromrechnung aus. Der Rest wird für Durchleitungs- und Systemdienstleistungen verwendet. Diese Kosten müssten mit dem neuen EMG transparent ausgewiesen werden. Und das könnte vorab die kleineren EWs vor grosse Probleme stellen. „Es genügt dann nicht mehr, wenn am Abend die Frau des EW-Verwalters die Rechnungen schreibt“, meint Geiger zur RZ. Er sieht für die kleineren Anbieter trotzdem Chancen, sofern sie in gewissen Bereichen Kooperationen eingehen und sich dem Markt professionell stellen. Sich vom Monopol-Gedanken verabschieden und den Kunden in den Mittelpunkt stellen - das müssten allerdings alle Stromanbieter. Wenn nicht im Preis, dann zumindest in der Dienstleistung dürfte also auch die Privathaushaltung vom neuen Elektrizitätsmarktgesetz profitieren.


 

 

      
Heute & morgen

/

/


RZ-Newsletter
Email-Adresse eingeben und Sie werden informiert:
Suchen


Have a look at: