| Oberwallis / Eine private Haushaltung mit
drei Personen hat in Zermatt die tiefste Stromrechung. Das geht aus einem
Vergleich der Strompreise bei sieben Oberwalliser Elektrizitätswerken
hervor, den das Fachbüro Enerprice im Auftrag der RZ durchgeführt
hat.
Von German Escher
Am 22. September stimmen wir über das Elektrizitätsmarktgesetz
(EMG) ab. Eines der Ziele ist eine etappenweise Marktöffnung. Aber
was bedeutet das für den privaten Stromkonsumenten zu Hause? Bedeutet
Liberalisierung auch sinkende Tarife? Werner Geiger von der Fachfirma
Enerprice dämpft die Erwartungen: Im Oberwallis dürften
die Strompreise für die Haushalte kaum sinken. Bereits heute sind
die Strompreise für ganzjährig bewohnte Haushaltungen im Oberwallis
im nationalen Vergleich günstig.
Erhebliche Tarifunterschiede
Der im Auftrag der RZ durchgeführte Vergleich bringt allerdings erhebliche
regionale Unterschiede ans Licht. Die RZ hat von den 18 Stromanbietern
im Oberwallis die wichtigsten EWs erfasst. Der Fachmann hat die Tarifliste
analysiert und für die zwei- bis dreiköpfige Familie, die in
einer 4-Zimmerwohnung lebt, über Elektroherd, Kühlschrank, Boiler
und Waschmaschine verfügt und so 3500 kWh Strom pro Jahr verbraucht,
die Jahresrechnung zusammengestellt. Die regionalen Unterschiede (siehe
Grafik) sind beachtlich: In Zermatt (EW Zermatt) bezahlt unsere Standardfamilie
pro Jahr 522 Franken. In Saas Fee beträgt die Jahresrechnung des
örtlichen EWs 678 Franken. Mit 728 Franken ist die Stromrechnung
der Walliser Elektrizitätsgesellschaft (WEG) am höchsten. In
Brig-Naters (EWBN) beläuft sich die Jahresrechnung auf 647 Franken.
Im Goms bezahlt man 642 Franken (EWEMAG) oder 628 (EW Obergoms). Allerdings
können sich alle Oberwalliser Anbieter im nationalen Vergleich sehen
lassen. In der teuersten Strom-Stadt, in Montreux, bezahlt unsere Standardfamilie
doppelt soviel wie in Zermatt, nämlich 1069 Franken pro Jahr.
Zählergebühr inbegriffen
Im Strompreis-Vergleich sind Hoch- und Niedertarif ebenso be-rück-sichtigt
wie Sommer- und Winterpreise und die monatlich anfallende Zählergebühr.
Und letztere ist im Oberwallis mit 10 Franken (EW Obergoms) bis 15.60
Franken (WEG) doch beachtlich. In vielen Schweizer Städten werden
überhaupt keine oder wesentlich tiefere Zählerkosten in Rechnung
gestellt. Solche Tarifstrukturen begünstigt jene, die viel Strom
konsumieren. Fachmann Werner Geiger schlussfolgert deshalb: Wären
wir nur von einem Stromkonsum von rund 2000 kWh ausgegangen, wäre
das Oberwallis nicht mehr so günstig.
Schrittweise Marktöffnung
Für die Haushaltungen würde die völlig freie Wahl des Stromanbieters
frühestens sechs Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes möglich.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Erneuerbare Energie (z.B. Solarenergie, Windenergie
oder Strom von kleinen Wasserkraftwerken mit einer Leistung von maximal
1000 Kilowatt [kW]) könnten direkt ab Inkrafttreten des Gesetzes
frei erworben werden. Ein Beispiel: Das KW Unterbäch mit einer Leistung
von 600 kW könnte seinen Strom sofort jedermann anbieten. Für
noch kleinere Wasserkraftwerke muss der Strom sogar ohne Durchleitungsgebühr
an den Endverbraucher weitergeleitet werden. Schwieriger sind die Folgen
für die Gemeinden und somit für den Steuerzahler zu beurteilen.
Einerseits müssen jene Gemeinden, die am Strompreis wacker mitverdient
haben, im transparenteren, offeneren Markt mit Einbussen rechnen. Andererseits
werden jenen Gemeinden, die nach Ablauf der Konzession das Kraftwerk selber
übernehmen, also den sogenannten Heimfall ausüben wollen, die
Durchleitungsrechte gesichert.
Marktanbieter statt Monopolist
Anders als beim Privathaushalt tritt die Marktöffnung für
die EWs ab sofort, jedoch stufenweise in Kraft. Sie könnten ab sofort
einen Fünftel des zugekauften Stroms auf dem freien Markt und deshalb
wohl auch günstiger einkaufen. Dieser Preisvorteil muss an den Konsumenten
weitergegeben werden.
Ansonsten ist im Oberwallis aufgrund des heutigen
Tarifniveaus kaum mit Preissenkungen zu rechnen. Kommt hinzu, dass der
Preisspielraum ohnehin bescheiden ist. Der eigentliche Strom macht nur
rund einen Drittel der Stromrechnung aus. Der Rest wird für Durchleitungs-
und Systemdienstleistungen verwendet. Diese Kosten müssten mit dem
neuen EMG transparent ausgewiesen werden. Und das könnte vorab die
kleineren EWs vor grosse Probleme stellen. Es genügt dann nicht
mehr, wenn am Abend die Frau des EW-Verwalters die Rechnungen schreibt,
meint Geiger zur RZ. Er sieht für die kleineren Anbieter trotzdem
Chancen, sofern sie in gewissen Bereichen Kooperationen eingehen und sich
dem Markt professionell stellen. Sich vom Monopol-Gedanken verabschieden
und den Kunden in den Mittelpunkt stellen - das müssten allerdings
alle Stromanbieter. Wenn nicht im Preis, dann zumindest in der Dienstleistung
dürfte also auch die Privathaushaltung vom neuen Elektrizitätsmarktgesetz
profitieren.
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