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Am 1. Oktober 2002 tritt das neue Gesetz über die Abtreibung in Kraft
„Kein Abtreibungsspital!”

 
Brig / Visp / Das Oberwallis ist noch nicht bereit, Frauen, die in der Region abtreiben wollen, eine dem Gesetz gemässe Gelegenheit zu bieten.

Von Ruth Seeholzer

Am 2. Juni 2002 wurde die Fristenregelung, die den straflosen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche vorsieht, angenommen. Der Bundesrat hat das neue Gesetz per 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Ab diesem Datum ist der Schwangerschaftsabbruch künftig straflos, wenn ihn die Frau in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht. Der Arzt oder die Ärztin muss mit der Frau ein eingehendes Gespräch führen und sie beraten. Sie wird auch über die Möglichkeit informiert, das geborene Kind zur Adoption freizugeben. Die Kantone müssen Praxen und Spitäler bezeichnen, welche die Voraussetzungen für eine fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und für eine eingehende Beratung erfüllen.

Kantone im Rückstand
Einigen Kantonen gelingt es nicht, innert der relativ kurzen Frist bis zur Inkraftsetzung des neuen Artikels 119 StGB die darin geforderten Voraussetzungen zu schaffen. Zudem ist auch Bern im Verzug mit der Schaffung von Formularen und Fragebögen, welche abtreibungswillige Frauen künftig – anonym – auszufüllen haben. Im Kanton Wallis allerdings liegen die Schwierigkeiten der Umsetzung des Art. 119 StGB noch auf ganz anderen Ebenen. Währenddem man im Unterwallis still und leise die Spitäler kennt, welche die Abtreibungen vornehmen werden – es sind dies aller Voraussicht nach Sitten und Siders – tut man sich im Oberwallis schwer. Sehr schwer.

Brig und Visp wollen nicht
„Wir warten auf die Entscheide des Staatsrates“, erklärt Hermann Arnold, Direktor des Spitals Visp. Allerdings macht er kein Geheimnis daraus, dass sich Visp überhaupt nicht darum reisst, künftig Abtreibungen vorzunehmen. Auch Hugo Burgener, Direktor des Spitals Brig, gibt sich zurückhaltend: „Es kommt nicht in Frage, dass Brig zum Oberwalliser Abtreibungsspital wird.“ Wenn Brig den Leistungsauftrag des Staatsrates bekomme, künftig Abtreibungen vorzunehmen, so nur unter der Bedingung, dass auch Visp diesen Auftrag übernehmen müsse, erklärt Burgener weiter.

Staatsrat noch nicht entschieden
In der Zeitung „Le Matin“ äusserte sich der zuständige Staatsrat und Gesundheitsminister Thomas Burgener dahingehend, dass er hoffe, dass in mindestens einem der beiden Oberwalliser Spitäler künftig Abtreibungen durchgeführt werden. Gegenüber der RZ meinte der Gesundheitsminister kurz und bündig: „Der Staatsrat hat noch nichts entschieden.“ Formelle Entscheide sollen am 2. Oktober 2002 fallen.


 

 

      
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