| Brig / Visp / Das Oberwallis ist noch nicht
bereit, Frauen, die in der Region abtreiben wollen, eine dem Gesetz gemässe
Gelegenheit zu bieten.
Von Ruth Seeholzer
Am 2. Juni 2002 wurde die Fristenregelung, die den
straflosen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche vorsieht,
angenommen. Der Bundesrat hat das neue Gesetz per 1. Oktober 2002 in Kraft
gesetzt. Ab diesem Datum ist der Schwangerschaftsabbruch künftig
straflos, wenn ihn die Frau in den ersten zwölf Wochen seit Beginn
der letzten Periode schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht.
Der Arzt oder die Ärztin muss mit der Frau ein eingehendes Gespräch
führen und sie beraten. Sie wird auch über die Möglichkeit
informiert, das geborene Kind zur Adoption freizugeben. Die Kantone müssen
Praxen und Spitäler bezeichnen, welche die Voraussetzungen für
eine fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen
und für eine eingehende Beratung erfüllen.
Kantone im Rückstand
Einigen Kantonen gelingt es nicht, innert der relativ kurzen Frist
bis zur Inkraftsetzung des neuen Artikels 119 StGB die darin geforderten
Voraussetzungen zu schaffen. Zudem ist auch Bern im Verzug mit der Schaffung
von Formularen und Fragebögen, welche abtreibungswillige Frauen künftig
anonym auszufüllen haben. Im Kanton Wallis allerdings
liegen die Schwierigkeiten der Umsetzung des Art. 119 StGB noch auf ganz
anderen Ebenen. Währenddem man im Unterwallis still und leise die
Spitäler kennt, welche die Abtreibungen vornehmen werden es
sind dies aller Voraussicht nach Sitten und Siders tut man sich
im Oberwallis schwer. Sehr schwer.
Brig und Visp wollen nicht
Wir warten auf die Entscheide des Staatsrates, erklärt
Hermann Arnold, Direktor des Spitals Visp. Allerdings macht er kein Geheimnis
daraus, dass sich Visp überhaupt nicht darum reisst, künftig
Abtreibungen vorzunehmen. Auch Hugo Burgener, Direktor des Spitals Brig,
gibt sich zurückhaltend: Es kommt nicht in Frage, dass Brig
zum Oberwalliser Abtreibungsspital wird. Wenn Brig den Leistungsauftrag
des Staatsrates bekomme, künftig Abtreibungen vorzunehmen, so nur
unter der Bedingung, dass auch Visp diesen Auftrag übernehmen müsse,
erklärt Burgener weiter.
Staatsrat noch nicht entschieden
In der Zeitung Le Matin äusserte sich der zuständige
Staatsrat und Gesundheitsminister Thomas Burgener dahingehend, dass er
hoffe, dass in mindestens einem der beiden Oberwalliser Spitäler
künftig Abtreibungen durchgeführt werden. Gegenüber der
RZ meinte der Gesundheitsminister kurz und bündig: Der Staatsrat
hat noch nichts entschieden. Formelle Entscheide sollen am 2. Oktober
2002 fallen.
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