| Brig-Glis / Die Simplonstadt
ist nach Ansicht des Staatsrates kein Tourismusort. Eine Feststellung, die
der Kanton im Zuge des neuen kantonalen Ladenschlussgesetzes vorgenommen
und damit Touristiker, Gewerbetreibende und den Stadtrat in Brig vor den
Kopf gestossen hat.
Von German Escher
Was hat Gruben im Turtmanntal, was Brig-Glis nicht hat: die staatsratliche
Anerkennung als Tourismusort im Sinne des neuen Ladenschlussgesetzes und
somit die Erlaubnis, während der Saison die Geschäfte werktags
und sonntags bis 21 Uhr öffnen zu können. Und das macht die
Briger nun doch ein wenig stutzig. Kurdirektor Beat Pfammatter: Das
ist ein Affront, wenn das Simplonstädtchen nicht als touristischer
Ort anerkannt wird. Bereits anfangs Jahr hat er schriftlich beim
Staatsrat interveniert. Und im Oktober hat die zuständige Ressortchefin,
Stadträtin Claudia Chastonay, nachgedoppelt. Ihre Argumentation:
Es sei nicht verständlich, dass die touristischen Orte
nur auf Bergkurorte beschränkt würden. Es sei vielmehr auf die
jeweilige touristische Bedeutung abzustützen. So weise Brig-Glis
nach Zermatt, Saas Fee und Leukerbad die viertgrösste Zahl an Hotel-Logiernächten
auf. Insgesamt hat Brig im vergangenen Jahr 244`000 Logiernächte
gezählt. Zugleich verweist die Stadträtin in ihrem Schreiben
auf die touristische und kulturelle Infrastruktur und die Zentrumsfunktion
des Simplonstädtchens ohne sich dabei allerdings Gehör
verschafft zu haben. Auf der Ende Oktober publizierten Liste der touristischen
Orte sucht man Brig vergeblich.
Die Kritik aus der Simplonstadt weist Marco Dini, Chef der Dienststelle
für Industrie, Handel und Arbeit, entschieden zurück: Es
sagt niemand, dass Brig kein touristischer Ort ist. Aber im Sinne des
Gesetzes müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden.
So muss beispielsweise ein touristisches Bedürfnis nach verlängerten
Öffnungszeiten bestehen. Es geht nicht darum, sofort einen
Sonntagsverkauf einzuführen, räumt die Stadträtin
Claudia Chastonay ein. Aber die Briger wollen sich auch nichts für
die Zukunft verbauen. Doch das dürfte schwierig sein. Der Grund:
Das neue Gesetz über das Ladenöffnungsgesetz ist vor dem Hintergrund
der Zustimmung durch die Sozialpartner zu sehen. Und diese haben sich
gegen einen Sonntagsverkauf im Talgrund ausgesprochen. Ausgenommen sind
die Ortschaften am Genfersee. Deshalb hat sich auch Siders vergeblich
um die Anerkennung als Tourismusort im Sinne des neuen Gesetzes über
die Ladenöffnungszeiten bemüht. Einziger Hoffnungsschimmer für
die Sonnenstadt und die Simplonstadt: In zwei Jahren wird der Staatsrat
die touristischen Orte neu definieren.
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