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Frontal-Interview:
„Betriebswirtschaftliches und soziales Denken kann man kombinieren“


Martin Kalbermatten
 
Saas Grund / Sitten / Er ist studierter Betriebswirtschafter, hat einige Jahre das Altersheim Saas Grund geleitet, war zwei Jahre Verantwortlicher für die Walliser Spital- und Gesundheitsplanung. Seit vier Jahren ist Martin Kalbermatten Direktor der Kantonalen IV-Stelle in Sitten und Chef von über 70 MitarbeiterInnen. Für ihn sind Menschen mit einer Behinderung in der Schweiz immer noch benachteiligt. „Ich unterstütze die Behinderten-Initiative, weil damit ein Zeichen gesetzt werden kann.“ Der Vater von drei Kindern macht sich Sorgen über die Zukunft der Invalidenversicherung (IV), ist diese doch seit Jahren hoch verschuldet. Kalbermatten gibt zu bedenken, dass die Arbeitnehmerbeiträge im Vergleich zu den Krankenkassenprämien sehr tief seien. „Hier stimmt grundsätzlich etwas nicht!“, meint er im RZ-Interview.

Von Ruth Seeholzer und Walter Bellwald

Was haben Sie heute morgen als erstes gedacht, als Ihr Wecker klingelte?

Ich habe kurz daran gedacht, was in dieser verkürzten Woche alles anfällt an Sitzungen und Terminen.

Können Sie gut abschalten, oder tragen Sie die Sorgen vom Arbeitsplatz mit nach Hause?

Im Grossen und Ganzen kann ich gut abschalten. Das musste ich jedoch lernen. Natürlich gibt es manchmal Situationen, bei denen dies schwieriger ist.

Zum Beispiel?

Im letzten Sommer gab es am selben Morgen von zwei verschiedenen Personen teilweise massive Drohungen gegen meine Person und weitere Mitarbeiter unserer IV-Stelle. Die beiden waren unabhängig voneinander nicht einverstanden mit dem Verfahren der IV. Solche Probleme oder besser gesagt die Nachwehen davon nimmt man natürlich schon mit nach Hause.

Gibt es eine Tendenz zu verzeichnen in Richtung Gewalttätigkeit, wie man sie von der Deutschschweiz bereits kennt?

Von Gewalttätigkeit kann nicht gesprochen werden. Was wir hier jedoch ganz extrem vermerkt haben, ist das Attentat von Zug im Herbst 2001. Seitdem mussten wir uns immer wieder Drohungen anhören, dass zum Beispiel im Falle eines negativen Entscheides in Sitten etwas Ähnliches passieren könnte wie damals im Zuger Kantonsparlament.

Wie gehen Sie mit dieser Problematik um?

Meine Aufgabe besteht in solchen Fällen vor allem darin, den Druck von meinen Angestellten wegzunehmen und falls notwendig Massnahmen zu ergreifen. Fälle mit solch belastenden Vorkommnissen werden immer vom Kader bearbeitet. Aber es muss dazu gesagt werden, dass dies absolut nicht zu unserem normalen Alltag gehört.

Sind Sie selber eigentlich mit dem Schicksal einzelner IV-Bezüger konfrontiert, oder beinhaltet Ihre Aufgabe als Direktor eher die Organisation des Betriebes und die Repräsentation nach aussen?

Den Hauptteil meiner Zeit nehmen schon strategische, organisatorische und personelle Fragen in Anspruch, ebenso wie die Repräsentationspflichten. Mit einzelnen Dossiers befasse ich mich vor allem, wenn es sich um schwierige Fälle oder Grundsatzfragen handelt, sowie wenn eine Einsprache oder ein Rekurs vor Gericht vorliegen. Aber von den 12’000 Entscheiden, die wir pro Jahr erlassen, sehe ich natürlich anteilmässig wenige.

Muss man ein speziell sozial denkender und handelnder Mensch sein, um Direktor der Kantonalen IV-Stelle zu werden?

Es ist sicher von Vorteil. Mein ganzer beruflicher Werdegang zielte in diese Richtung. Nach meinem Betriebswirtschaftsstudium in Fribourg übernahm ich bald einmal die Leitung des Alters- und Pflegeheimes Saas Grund. Dabei stellte ich fest, dass man betriebswirtschaftliches und soziales Denken sehr wohl und sehr gut kombinieren kann.

Welche Funktion nimmt die IV ein im Leben eines behinderten Menschen?

Die Leistungen der IV sind sehr vielfältig: berufliche, schulische und medizinische Massnahmen, Hilfsmittel und Renten sind nur die wichtigsten. Ich denke, dass dieses breite Angebot eine wertvolle Unterstützung bei der Eingliederung und Existenzsicherung für Menschen mit einem Geburtsgebrechen, einer Krankheit oder nach einem Unfall darstellt.

Ist es heute noch schwierig, in unserer Gesellschaft behindert zu sein?

Es ist sicher nicht einfach, behindert zu sein. In den letzten Jahren ist vieles gemacht worden, um die Bedingungen für die Behinderten zu verbessern. Trotzdem befinden wir uns immer noch auf dem Weg. Und es ist nach wie vor eine Tatsache, dass die rund 700’000 Menschen mit einer Behinderung in der Schweiz in vielen Bereichen benachteiligt sind.

Die Wirtschaftslage ist schlecht. Die Arbeitslosigkeit steigt wieder. Wirkt sich das auch auf Wiedereingliederungsmassnahmen aus?

Der Druck im Wirtschaftsleben hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Wenn wir früher bei Grossunternehmen von extern Versicherte platzieren konnten, wird das in letzter Zeit immer schwieriger und wir sind schon froh, wenn diese Betriebe ihre eigenen Mitarbeiter behalten. Aber gleichzeitig muss ich den Walliser Unternehmen ein Kränzchen winden: Die soziale Verantwortung wird von dieser Seite her gut wahrgenommen. – Auch wenn wir immer auf neue Lösungen angewiesen sind.

Die IV ist seit 1990 schwer in die roten Zahlen gekommen. Im Jahr 2001 hat die Invalidenversicherung über eine Milliarde Verlust gemacht. Befürchten Sie Rentenkürzungen?

Konkret zeichnen sich drei Wege zur Sicherung der Aufgaben ab. Es gibt Vorschläge für Zusatzfinanzierungen, zum Beispiel mittels Mehrwertsteuererhöhung, was zwar die Arbeitgeber nicht sehr gerne sehen, jedoch notwendig ist. Auf der anderen Seite wären die Leistungskürzungen, die im Volk sehr unpopulär sind. In der Konsequenz führt dies zu einer Zunahme des Drucks auf die IV-Stellen, indem von diesen eine Kosteneindämmung mittels restriktiverer Leistungszusprache erwartet wird. Das wird nicht Rentenkürzungen an sich bedeuten, jedoch die noch exaktere Abklärung von unserer Seite, ob ein Anspruch auf Rente überhaupt besteht.

Der Anteil der öffentlichen Hand an den Einnahmen der IV ist in den letzten Jahren beständig gestiegen. Diese Kuh ist jetzt dann auch bald ausgemolken?

Ich möchte jetzt hier nicht eine neue politische Diskussion lancieren, aber eigentlich müsste man schon einmal die Höhe des Beitrages anschauen, die ein Arbeitnehmer an die IV zahlt. Mit 0,7 Prozent ist der nämlich minimal. Bei einem Monatseinkommen von 5000 Franken brutto zahlt er 35 Franken an die IV. Es handelt sich dabei nicht um eine blosse Versicherung für Geburtsgebrechen und Hilfsmittel, sondern um eine Rentenversicherung für die ganze Familie. Wenn Sie das vergleichen mit den Krankenkassenprämien, die der gleiche Arbeitnehmer für seine Familie zahlt, dann stimmt doch grundsätzlich bei der Finanzierung etwas nicht!

Aber das ist politisch ein Tabuthema?

Im Moment werden nur zwei Achsen diskutiert: Transfer von zusätzlichen Mitteln von der EO (Erwerbsersatzordnung) zur IV, und die zweite ist die Mehrwertsteuererhöhung.

Manche Kantone probieren, die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungen zu verstärken, damit Betroffene nicht von einem Amt zum anderen weitergereicht werden und dabei wertvolle Zeit verloren geht, bis Wiedereingliederungsmassnahmen getroffen werden können. Ist das im Kanton Wallis auch der Fall?

Der Kanton Wallis ist einer der Kantone, die in dieser Hinsicht recht fortschrittlich sind. Seit einigen Jahren wird die inter-
institutionelle Zusammenarbeit gefördert. In Zusammenarbeit mit der IV, den RAV, der Sozialhilfe, den Berufsinformationszentren BIZ und der Liga gegen die Suchtgefahren LVT hat man eine ganze Organisation auf die Beine gestellt. Gegenwärtig arbeiten wir daran, bei einem neuen Fall so früh als möglich das Gespräch mit den anderen Institutionen zu suchen, wobei man dann sofort sieht, ob und inwiefern dieser Fall die anderen Partnerinstitutionen ebenfalls betrifft. Auf diese Weise versuchen wir, den Abklärungsprozess zu beschleunigen.

Ist es für die Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen nicht schwierig, wenn von ihnen neuerdings verlangt wird, das Gespräch mit Mitarbeitern von anderen Institutionen zu suchen, die ‚ihren’ Fall auch betreffen könnten?

Diese Zusammenarbeit ist immens wichtig, und muss klappen. Gut, das hängt auch immer mit der persönlichen Einstellung des Einzelnen ab. Aber seitens von uns Verantwortlichen fördern wir ganz klar diesen Kontakt. Und ich kann sagen, dass der Kanton Wallis hier gesamtschweizerisch sehr gut dasteht.

Am 18. Mai stimmen wir unter anderem über die Initiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ ab. Sind Sie für die Initiative, oder geht sie Ihnen zu weit?

Ich unterstütze diese Initiative, und zwar aus dem Grund, weil damit ein Zeichen in Richtung Eingliederung gesetzt werden kann. Bei der Initiative geht es darum, dass die Rechte für die Behinderten in der Verfassung verankert werden. Wichtig ist jedoch die Umsetzung auf Gesetzesstufe, die natürlich verhältnismässig sein muss.

Ihre Prognose?

Die Initiative wird knapp angenommen, mit ungefähr 52 Prozent.


 

 

      
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