| Saas Grund / Sitten
/ Er ist studierter Betriebswirtschafter, hat einige Jahre das Altersheim
Saas Grund geleitet, war zwei Jahre Verantwortlicher für die Walliser
Spital- und Gesundheitsplanung. Seit vier Jahren ist Martin Kalbermatten
Direktor der Kantonalen IV-Stelle in Sitten und Chef von über 70 MitarbeiterInnen.
Für ihn sind Menschen mit einer Behinderung in der Schweiz immer noch
benachteiligt. Ich unterstütze die Behinderten-Initiative, weil
damit ein Zeichen gesetzt werden kann. Der Vater von drei Kindern
macht sich Sorgen über die Zukunft der Invalidenversicherung (IV),
ist diese doch seit Jahren hoch verschuldet. Kalbermatten gibt zu bedenken,
dass die Arbeitnehmerbeiträge im Vergleich zu den Krankenkassenprämien
sehr tief seien. Hier stimmt grundsätzlich etwas nicht!,
meint er im RZ-Interview.
Von Ruth Seeholzer und Walter Bellwald
Was haben Sie heute morgen als erstes gedacht, als Ihr Wecker klingelte?
Ich habe kurz daran gedacht, was in dieser verkürzten Woche alles
anfällt an Sitzungen und Terminen.
Können Sie gut abschalten, oder tragen Sie die Sorgen vom Arbeitsplatz
mit nach Hause?
Im Grossen und Ganzen kann ich gut abschalten. Das musste ich jedoch
lernen. Natürlich gibt es manchmal Situationen, bei denen dies schwieriger
ist.
Zum Beispiel?
Im letzten Sommer gab es am selben Morgen von zwei verschiedenen Personen
teilweise massive Drohungen gegen meine Person und weitere Mitarbeiter
unserer IV-Stelle. Die beiden waren unabhängig voneinander nicht
einverstanden mit dem Verfahren der IV. Solche Probleme oder besser gesagt
die Nachwehen davon nimmt man natürlich schon mit nach Hause.
Gibt es eine Tendenz zu verzeichnen in Richtung Gewalttätigkeit,
wie man sie von der Deutschschweiz bereits kennt?
Von Gewalttätigkeit kann nicht gesprochen werden. Was wir hier jedoch
ganz extrem vermerkt haben, ist das Attentat von Zug im Herbst 2001. Seitdem
mussten wir uns immer wieder Drohungen anhören, dass zum Beispiel
im Falle eines negativen Entscheides in Sitten etwas Ähnliches passieren
könnte wie damals im Zuger Kantonsparlament.
Wie gehen Sie mit dieser Problematik um?
Meine Aufgabe besteht in solchen Fällen vor allem darin, den Druck
von meinen Angestellten wegzunehmen und falls notwendig Massnahmen zu
ergreifen. Fälle mit solch belastenden Vorkommnissen werden immer
vom Kader bearbeitet. Aber es muss dazu gesagt werden, dass dies absolut
nicht zu unserem normalen Alltag gehört.
Sind Sie selber eigentlich mit dem Schicksal einzelner IV-Bezüger
konfrontiert, oder beinhaltet Ihre Aufgabe als Direktor eher die Organisation
des Betriebes und die Repräsentation nach aussen?
Den Hauptteil meiner Zeit nehmen schon strategische, organisatorische
und personelle Fragen in Anspruch, ebenso wie die Repräsentationspflichten.
Mit einzelnen Dossiers befasse ich mich vor allem, wenn es sich um schwierige
Fälle oder Grundsatzfragen handelt, sowie wenn eine Einsprache oder
ein Rekurs vor Gericht vorliegen. Aber von den 12000 Entscheiden,
die wir pro Jahr erlassen, sehe ich natürlich anteilmässig wenige.
Muss man ein speziell sozial denkender und handelnder Mensch sein,
um Direktor der Kantonalen IV-Stelle zu werden?
Es ist sicher von Vorteil. Mein ganzer beruflicher Werdegang zielte in
diese Richtung. Nach meinem Betriebswirtschaftsstudium in Fribourg übernahm
ich bald einmal die Leitung des Alters- und Pflegeheimes Saas Grund. Dabei
stellte ich fest, dass man betriebswirtschaftliches und soziales Denken
sehr wohl und sehr gut kombinieren kann.
Welche Funktion nimmt die IV ein im Leben eines behinderten Menschen?
Die Leistungen der IV sind sehr vielfältig: berufliche, schulische
und medizinische Massnahmen, Hilfsmittel und Renten sind nur die wichtigsten.
Ich denke, dass dieses breite Angebot eine wertvolle Unterstützung
bei der Eingliederung und Existenzsicherung für Menschen mit einem
Geburtsgebrechen, einer Krankheit oder nach einem Unfall darstellt.
Ist es heute noch schwierig, in unserer Gesellschaft behindert zu
sein?
Es ist sicher nicht einfach, behindert zu sein. In den letzten Jahren
ist vieles gemacht worden, um die Bedingungen für die Behinderten
zu verbessern. Trotzdem befinden wir uns immer noch auf dem Weg. Und es
ist nach wie vor eine Tatsache, dass die rund 700000 Menschen mit
einer Behinderung in der Schweiz in vielen Bereichen benachteiligt sind.
Die Wirtschaftslage ist schlecht. Die Arbeitslosigkeit steigt wieder.
Wirkt sich das auch auf Wiedereingliederungsmassnahmen aus?
Der Druck im Wirtschaftsleben hat in den letzten Jahren massiv zugenommen.
Wenn wir früher bei Grossunternehmen von extern Versicherte platzieren
konnten, wird das in letzter Zeit immer schwieriger und wir sind schon
froh, wenn diese Betriebe ihre eigenen Mitarbeiter behalten. Aber gleichzeitig
muss ich den Walliser Unternehmen ein Kränzchen winden: Die soziale
Verantwortung wird von dieser Seite her gut wahrgenommen. Auch
wenn wir immer auf neue Lösungen angewiesen sind.
Die IV ist seit 1990 schwer in die roten Zahlen gekommen. Im Jahr
2001 hat die Invalidenversicherung über eine Milliarde Verlust gemacht.
Befürchten Sie Rentenkürzungen?
Konkret zeichnen sich drei Wege zur Sicherung der Aufgaben ab. Es gibt
Vorschläge für Zusatzfinanzierungen, zum Beispiel mittels Mehrwertsteuererhöhung,
was zwar die Arbeitgeber nicht sehr gerne sehen, jedoch notwendig ist.
Auf der anderen Seite wären die Leistungskürzungen, die im Volk
sehr unpopulär sind. In der Konsequenz führt dies zu einer Zunahme
des Drucks auf die IV-Stellen, indem von diesen eine Kosteneindämmung
mittels restriktiverer Leistungszusprache erwartet wird. Das wird nicht
Rentenkürzungen an sich bedeuten, jedoch die noch exaktere Abklärung
von unserer Seite, ob ein Anspruch auf Rente überhaupt besteht.
Der Anteil der öffentlichen Hand an den Einnahmen der IV ist
in den letzten Jahren beständig gestiegen. Diese Kuh ist jetzt dann
auch bald ausgemolken?
Ich möchte jetzt hier nicht eine neue politische Diskussion lancieren,
aber eigentlich müsste man schon einmal die Höhe des Beitrages
anschauen, die ein Arbeitnehmer an die IV zahlt. Mit 0,7 Prozent ist der
nämlich minimal. Bei einem Monatseinkommen von 5000 Franken brutto
zahlt er 35 Franken an die IV. Es handelt sich dabei nicht um eine blosse
Versicherung für Geburtsgebrechen und Hilfsmittel, sondern um eine
Rentenversicherung für die ganze Familie. Wenn Sie das vergleichen
mit den Krankenkassenprämien, die der gleiche Arbeitnehmer für
seine Familie zahlt, dann stimmt doch grundsätzlich bei der Finanzierung
etwas nicht!
Aber das ist politisch ein Tabuthema?
Im Moment werden nur zwei Achsen diskutiert: Transfer von zusätzlichen
Mitteln von der EO (Erwerbsersatzordnung) zur IV, und die zweite ist die
Mehrwertsteuererhöhung.
Manche Kantone probieren, die interinstitutionelle Zusammenarbeit
zwischen den Sozialversicherungen zu verstärken, damit Betroffene
nicht von einem Amt zum anderen weitergereicht werden und dabei wertvolle
Zeit verloren geht, bis Wiedereingliederungsmassnahmen getroffen werden
können. Ist das im Kanton Wallis auch der Fall?
Der Kanton Wallis ist einer der Kantone, die in dieser Hinsicht recht
fortschrittlich sind. Seit einigen Jahren wird die inter-
institutionelle Zusammenarbeit gefördert. In Zusammenarbeit mit der
IV, den RAV, der Sozialhilfe, den Berufsinformationszentren BIZ und der
Liga gegen die Suchtgefahren LVT hat man eine ganze Organisation auf die
Beine gestellt. Gegenwärtig arbeiten wir daran, bei einem neuen Fall
so früh als möglich das Gespräch mit den anderen Institutionen
zu suchen, wobei man dann sofort sieht, ob und inwiefern dieser Fall die
anderen Partnerinstitutionen ebenfalls betrifft. Auf diese Weise versuchen
wir, den Abklärungsprozess zu beschleunigen.
Ist es für die Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen nicht
schwierig, wenn von ihnen neuerdings verlangt wird, das Gespräch
mit Mitarbeitern von anderen Institutionen zu suchen, die ihren
Fall auch betreffen könnten?
Diese Zusammenarbeit ist immens wichtig, und muss klappen. Gut, das hängt
auch immer mit der persönlichen Einstellung des Einzelnen ab. Aber
seitens von uns Verantwortlichen fördern wir ganz klar diesen Kontakt.
Und ich kann sagen, dass der Kanton Wallis hier gesamtschweizerisch sehr
gut dasteht.
Am 18. Mai stimmen wir unter anderem über die Initiative Gleiche
Rechte für Behinderte ab. Sind Sie für die Initiative,
oder geht sie Ihnen zu weit?
Ich unterstütze diese Initiative, und zwar aus dem Grund, weil damit
ein Zeichen in Richtung Eingliederung gesetzt werden kann. Bei der Initiative
geht es darum, dass die Rechte für die Behinderten in der Verfassung
verankert werden. Wichtig ist jedoch die Umsetzung auf Gesetzesstufe,
die natürlich verhältnismässig sein muss.
Ihre Prognose?
Die Initiative wird knapp angenommen, mit ungefähr 52 Prozent.
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