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Neue Ausweis-Regelung für Motorräder wird rege genutzt
Autofahrer auf die Töffs!


 
Oberwallis / Seit dem 1. April 2003 hat sich in Sachen Motorrad-Ausweise einiges getan. So können Autofahrer quasi prüfungsfrei Motorrad fahren – mit gewissen Auflagen. Das zeitigt bereits jetzt seine Folgen: Die Walliser Motorfahrzeugkontrolle kommt den Gesuchen um Lehrpermis kaum nach.

Von Ruth Seeholzer

Stolz und mit Tränen in den Augen hielten wir ihn damals in den Händen, den blauen Brief mit dem Eintrag „A1 Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm“. Vorbei waren die Tage des „L“ auf dem Buckel. Nun gehörten wir zur Gilde der echten Töfffahrer. Bei Wind und Wetter kämpften wir die anstehenden zwei Jahre mit kleinem Hubraum unerbittlich gegen Winterkälte und den Kontostand. Umso wichtiger waren die ersten Auftritte vor den SchulkollegInnen mit unseren Wahnsinns-Bikes. Aber Hand aufs Herz: Als (die meisten von uns) nach zwei Jahren auf die „Grosse“ umsteigen durften, waren wir doch erleichtert. Vorbei die Tage der Zweitakter.

Beliebte Relikte
Seit dem 1. April können Besitzer des Autopermis nach Erhalt eines Lernfahrausweises und Besuch der achtstündigen praktischen Grundschulung bei einem Fahrlehrer offiziell auf 11 kW beschränkten 125-er Motorrädern fahren. Der ideale Weg also, um sich verhältnismässig günstig und ohne nennenswerten Aufwand einen wendigen Flitzer anzueignen. Edy Walther, Fahrlehrer aus Susten, kann diesen Trend nur bestätigen: „In den letzten sechs Wochen ist die Nachfrage nach diesen Kursen frappant gestiegen.“

Stau auf der Motorfahrzeugkontrolle
Auch die Kantonale Automobilkontrolle in Sitten kann ein Liedchen von dem Anstieg singen. Sie seien in Rückstand geraten mit dem Ausstellen der Lehrpermis für Motorräder, erklärt ein Angestellter gegenüber der RZ. Der Run habe sie richtiggehend überrumpelt. Eine weitere Neuregelung des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes besagt nämlich, dass alle, die über 25 Jahre alt sind und Motorrad fahren wollen, nicht mehr zuerst zwei Jahre auf den „Kleinen“ üben müssen, sondern direkt einen Lernfahrausweis für die „Grossen“ beantragen können. „Viele haben extra auf diesen Tag gewartet“, erklärt Edy Walther.

Bis jetzt keine steigende Tendenz
Für die Polizei ist es noch zu früh, eine erste Bilanz zur neuen Verordnung im Strassenverkehrsgesetz zu ziehen. „Bis jetzt kann man noch nicht von einem Trend sprechen“, meint Renato Kalbermatten, Sprecher der Walliser Kantonspolizei. Denn die Töffsaison habe bei uns noch gar nicht richtig angefangen. – So lasst uns also noch eine Weile die alten 125-er geniessen, mit ihrem Zweitakter-Bummern und der ewig akuten Klemmergefahr. Denn diese werden wohl bald aus unserem Strassenbild verschwinden.


 

 

      
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