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Die offiziellen Kirchen werden im Wallis über die Gemeinden finanziert
Kirchensteuer: Nein danke?

 
Sitten / Leuk / Im Kanton Wallis kommt niemand um die Kirchensteuer herum. Das in der Schweiz einzigartige System findet seine Verankerung im Gesetz über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Während in anderen Kantonen eine effektive Kirchensteuer erhoben wird, zahlen im Wallis die Gemeinden, was die Pfarreien nicht selber finanzieren können.

Von Ruth Seeholzer

„Soweit die Pfarreien der römisch-katholischen Kirche und diejenigen der evangelisch-reformierten Kirche die ortskirchlichen Kultusausgaben nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, kommen dafür unter Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit die Einwohnergemeinden auf.“ Knapp und klar zeigt damit der Artikel 5 des Gesetzes über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat auf, wie die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen im Kanton Wallis finanziert werden. Die Gemeinden wiederum nehmen die Kultusausgaben in ihre laufenden Rechnungen hinein. Finanziert werden diese mit den normalen Gemeindesteuern.

Sind die Radikalen schuld?
„Das ist so“, stimmt Stefan Margelist, Pfarrer von Leuk, zu. „Die Gemeinden übernehmen das kirchliche Defizit.“ Woher stammt denn diese in der Schweiz einmalige Regelung? Dazu ein wenig Geschichte: 1815 überzeugte Österreich das Wallis, den vom Wiener Kongress beschlossenen Anschluss an die Eidgenossenschaft zu akzeptieren. 1831 bekam ein grosser Teil der Schweizer Kantone eine liberale Verfassung. Im Wallis regten sich auch liberale Geister, hier kam es jedoch 1840 zum Bürgerkrieg, den die Liberalen gewannen. 1843 gewannen aber die Konservativen wieder die Grossratswahlen. „Die neue Regierung liess sich verleiten, dem ‚Sonderbund’ beizutreten“, erklärt Pfarrer Lambrigger von Münster in seinem geschichtlichen Abriss. Und der Sonderbundskrieg endete ja bekanntlich mit der Niederlage der katholischen Kantone. Daraufhin kamen 1847 im Wallis die Radikalen an die Macht. Am 11. Januar 1848 beschloss diese Regierung, die Güter des Bischofs, des Domkapitels und der Klöster zu verstaatlichen, um die Kosten des Sonderbundkrieges zu bezahlen. Pfarrer Lambrigger dazu: „Das katholische Walliservolk nahm in der Abstimmung das Säkularisationsdekret und die neue Verfassung nur darum an, weil die eidgenössischen Besatzungstruppen vor den Stimmlokalen aufmarschierten und die Bürger einschüchterten.“ Diese Interpretation wird allerdings nicht von allen Historikern geteilt. Tatsache ist jedoch, dass die Walliser Kirche nach diesem Coup praktisch mittellos dastand.

Papst versuchte zu retten
Der Papst verhandelte daraufhin mit dem Walliser Staatsrat über die Rückgabe der Kirchengüter. Er bot zuerst 500’000 und dann 800’000 Franken für die Tilgung der Staatsschuld an, doch der Staatsrat forderte mehr. Es kam keine Einigung zustande. Der Papst exkommuniziert darauf alle Gläubigen, die sich auf irgendeine Weise an der Enteignung der Kirche beteiligt hatten, was einen Sturm der Empörung auslöste. Bei den Wahlen 1857 errangen jedoch die Konservativen wieder die absolute Mehrheit. Die neue katholische Regierung widerrief per sofort das Säkularisierungsdekret von 1848. Doch waren viele Kirchengüter schon veräussert. Für die enteigneten Güter zahlte der Staat 55›000 Franken an die Kirche. Der Papst war zwar gegen diese Regelung, er erlaubte es dem Bischof jedoch, alle Beteiligten von den Kirchenstrafen loszusprechen.

Geh’ hin und tu Busse
Seit 1881 herrscht also wieder Frieden im Kanton Wallis zwischen Kirche und Staat. Und seitdem müssen die Gemeinden ihre Ortskirchen unterstützen, quasi als Busse für vergangene Schandtaten? – „Nein, nein!“, wehrt der Kirchenrechtler Stefan Margelist schmunzelnd ab. „So darf man das auch wieder nicht sehen.“ Aber doch so ungefähr. Bis zum aktuellen Gesetz von 1991 lebte die Kirche im Kanton Wallis allerdings auch immer in einer gewissen Unsicherheit. Sie war abhängig von den Spenden der Gläubigen und den freiwilligen Gaben der Gemeinden. „Daher ist dieses Gesetz gut für die Kirche“, erklärt Pfarrer Margelist. „Damit wurde die Eigenständigkeit der Pfarreien erreicht.“ Und den Gemeinden eine recht grosse finanzielle Last auferlegt (siehe Kasten).

Kaum Rückforderungen
Nach dem geltenden Gesetz zahlen im Kanton Wallis alle Personen, die Gemeindesteuern zahlen, damit automatisch an die katholische (und minimal auch an die evangelische) Kirche. Und zwar egal, welcher Konfession. Also zahlt ein muslimischer Gastarbeiter an den Lohn eines katholischen Pfarrers, obwohl er diesen noch nie aus der Nähe gesehen hat? „Ja, das entspricht dem heutigen System im Wallis“, meint Kirchenrechtler Margelist. Er rechtfertigt dies damit, dass Anders- und Nichtgläubige bei den Gemeinden einerseits einen Teil der Steuern rückfordern können und andererseits er bringe die Kirche auch überkonfessionelle Leistungen wie zum Beispiel Orgelkonzerte, die allen Menschen offen stünden. Mit den Rückforderungen bei den Gemeinden hapert es allerdings. Recherchen der RZ ergaben, dass diese selbst bei den grössten Gemeinden an einer Hand abzuzählen sind. „Die wenigsten Steuerzahler sind informiert über ihr Recht, einen Teil der bezahlten Gemeindesteuern zurückfordern zu können, wenn sie weder katholisch noch reformiert sind“, meint ein Finanzverwalter gegenüber der RZ.


 

 

      
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