| Sitten / Leuk / Im
Kanton Wallis kommt niemand um die Kirchensteuer herum. Das in der Schweiz
einzigartige System findet seine Verankerung im Gesetz über das Verhältnis
zwischen Kirche und Staat. Während in anderen Kantonen eine effektive
Kirchensteuer erhoben wird, zahlen im Wallis die Gemeinden, was die Pfarreien
nicht selber finanzieren können.
Von Ruth Seeholzer
Soweit die Pfarreien der römisch-katholischen Kirche und diejenigen
der evangelisch-reformierten Kirche die ortskirchlichen Kultusausgaben
nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, kommen dafür unter
Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit die Einwohnergemeinden auf.
Knapp und klar zeigt damit der Artikel 5 des Gesetzes über das Verhältnis
zwischen Kirche und Staat auf, wie die öffentlich-rechtlich anerkannten
Kirchen im Kanton Wallis finanziert werden. Die Gemeinden wiederum nehmen
die Kultusausgaben in ihre laufenden Rechnungen hinein. Finanziert werden
diese mit den normalen Gemeindesteuern.
Sind die Radikalen schuld?
Das ist so, stimmt Stefan Margelist, Pfarrer von Leuk,
zu. Die Gemeinden übernehmen das kirchliche Defizit.
Woher stammt denn diese in der Schweiz einmalige Regelung? Dazu ein wenig
Geschichte: 1815 überzeugte Österreich das Wallis, den vom Wiener
Kongress beschlossenen Anschluss an die Eidgenossenschaft zu akzeptieren.
1831 bekam ein grosser Teil der Schweizer Kantone eine liberale Verfassung.
Im Wallis regten sich auch liberale Geister, hier kam es jedoch 1840 zum
Bürgerkrieg, den die Liberalen gewannen. 1843 gewannen aber die Konservativen
wieder die Grossratswahlen. Die neue Regierung liess sich verleiten,
dem Sonderbund beizutreten, erklärt Pfarrer Lambrigger
von Münster in seinem geschichtlichen Abriss. Und der Sonderbundskrieg
endete ja bekanntlich mit der Niederlage der katholischen Kantone. Daraufhin
kamen 1847 im Wallis die Radikalen an die Macht. Am 11. Januar 1848 beschloss
diese Regierung, die Güter des Bischofs, des Domkapitels und der
Klöster zu verstaatlichen, um die Kosten des Sonderbundkrieges zu
bezahlen. Pfarrer Lambrigger dazu: Das katholische Walliservolk
nahm in der Abstimmung das Säkularisationsdekret und die neue Verfassung
nur darum an, weil die eidgenössischen Besatzungstruppen vor den
Stimmlokalen aufmarschierten und die Bürger einschüchterten.
Diese Interpretation wird allerdings nicht von allen Historikern geteilt.
Tatsache ist jedoch, dass die Walliser Kirche nach diesem Coup praktisch
mittellos dastand.
Papst versuchte zu retten
Der Papst verhandelte daraufhin mit dem Walliser Staatsrat über
die Rückgabe der Kirchengüter. Er bot zuerst 500000 und
dann 800000 Franken für die Tilgung der Staatsschuld an, doch
der Staatsrat forderte mehr. Es kam keine Einigung zustande. Der Papst
exkommuniziert darauf alle Gläubigen, die sich auf irgendeine Weise
an der Enteignung der Kirche beteiligt hatten, was einen Sturm der Empörung
auslöste. Bei den Wahlen 1857 errangen jedoch die Konservativen wieder
die absolute Mehrheit. Die neue katholische Regierung widerrief per sofort
das Säkularisierungsdekret von 1848. Doch waren viele Kirchengüter
schon veräussert. Für die enteigneten Güter zahlte der
Staat 55000 Franken an die Kirche. Der Papst war zwar gegen diese
Regelung, er erlaubte es dem Bischof jedoch, alle Beteiligten von den
Kirchenstrafen loszusprechen.
Geh hin und tu Busse
Seit 1881 herrscht also wieder Frieden im Kanton Wallis zwischen Kirche
und Staat. Und seitdem müssen die Gemeinden ihre Ortskirchen unterstützen,
quasi als Busse für vergangene Schandtaten? Nein, nein!,
wehrt der Kirchenrechtler Stefan Margelist schmunzelnd ab. So darf
man das auch wieder nicht sehen. Aber doch so ungefähr. Bis
zum aktuellen Gesetz von 1991 lebte die Kirche im Kanton Wallis allerdings
auch immer in einer gewissen Unsicherheit. Sie war abhängig von den
Spenden der Gläubigen und den freiwilligen Gaben der Gemeinden. Daher
ist dieses Gesetz gut für die Kirche, erklärt Pfarrer
Margelist. Damit wurde die Eigenständigkeit der Pfarreien erreicht.
Und den Gemeinden eine recht grosse finanzielle Last auferlegt (siehe
Kasten).
Kaum Rückforderungen
Nach dem geltenden Gesetz zahlen im Kanton Wallis alle Personen, die
Gemeindesteuern zahlen, damit automatisch an die katholische (und minimal
auch an die evangelische) Kirche. Und zwar egal, welcher Konfession. Also
zahlt ein muslimischer Gastarbeiter an den Lohn eines katholischen Pfarrers,
obwohl er diesen noch nie aus der Nähe gesehen hat? Ja, das
entspricht dem heutigen System im Wallis, meint Kirchenrechtler
Margelist. Er rechtfertigt dies damit, dass Anders- und Nichtgläubige
bei den Gemeinden einerseits einen Teil der Steuern rückfordern können
und andererseits er bringe die Kirche auch überkonfessionelle Leistungen
wie zum Beispiel Orgelkonzerte, die allen Menschen offen stünden.
Mit den Rückforderungen bei den Gemeinden hapert es allerdings. Recherchen
der RZ ergaben, dass diese selbst bei den grössten Gemeinden an einer
Hand abzuzählen sind. Die wenigsten Steuerzahler sind informiert
über ihr Recht, einen Teil der bezahlten Gemeindesteuern zurückfordern
zu können, wenn sie weder katholisch noch reformiert sind,
meint ein Finanzverwalter gegenüber der RZ.
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