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Eine Bombendrohung bei der Carrefour SA in Eyholz sorgte für Aufregung
Verrückter drohte mit Anschlag

 
Eyholz / Bombenalarm im Carrefour in Eyholz. Ein Wahnsinniger drohte am Telefon, das Geschäft in Eyholz in die Luft zu sprengen. Die Drohung erwies sich glücklicherweise als falsch.

Von Walter Bellwald

Das Horrorszenario ereignete sich vor zwei Wochen: Auf der Geschäftsstelle des Carrefour in Eyholz meldete sich ein Unbekannter, der damit drohte, im Grossmarkt eine Bombe zu zünden. Der Geschäftsführer reagierte instinktiv und alarmierte sofort die Polizei. Nach eingehender Untersuchung gaben die Beamten Entwarnung. Der vermeintliche Bombenleger konnte gefasst und überführt werden. Ihm droht eine längere Freiheitsstrafe.

Angst und Unsicherheit
„Bei uns ist eine Bombendrohung eingegangen“, bestätigte Geschäftsführer Markus Waldvogel eine entsprechende RZ-Anfrage. „Mehr will ich dazu nicht sagen.“ Auch die Kantonspolizei wollte sich nicht weiter zu dem Vorfall äussern. Über das Motiv und den Erpresser schweigen sich die verantwortlichen Stellen aus. Tatsache ist aber, dass sich der Vorfall während den normalen Geschäftsöffnungszeiten ereignete, in einer Zeit also, wo sich hunderte kauffreudiger Kunden im Geschäft aufhielten. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn tatsächlich eine Bombe hochgegangen wäre.

Keine unmittelbare Gefahr
Während hinter den Kulissen fieberhaft nach der Bombe und dem anonymen Anrufer gefahndet wurde, wähnte sich die Kundschaft in Sicherheit. Trotz der scheinbaren Gefahr entschied sich der Geschäftsführer der Carrefour SA in Eyholz nach Rücksprache mit der Polizei, das Geschäft nicht zu räumen. Dies sicher nicht zuletzt deshalb, um keine unnötige Panik auszulösen. Kurze Zeit nach dem anonymen Telefonanruf konnten die Beamten Entwarnung geben. Jetzt befürchtet die Polizei, dass diese Aktion mögliche Nachahmer auf den Plan rufen könnte. „Viele Spinner nutzen die momentane politische Lage und die wirtschaftliche Unsicherheit, um die Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen“, weiss ein uniformierter Beamter und weist auf die strafrechtlichen Konsequenzen hin. „Eine Drohung ist kein Kinderstreich und kann eine lange Freiheitsstrafe nach sich ziehen.“


 

 

      
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