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Brig / Visp / Naters / Noch ist Weihnachten
in weiter Ferne und trotzdem erhitzt der Sonntagsverkauf im Dezember
die Gemüter. Der Grund: Laut neuer Richtlinie des Bundes, welche
der Kanton nun umsetzen muss, darf ein Sonntagsverkauf in der Adventszeit
nur in Verbindung mit einem Weihnachtsmarkt bewilligt werden. Damit werde
das neue kantonale Ladenschlussgesetz, das ausdrücklich einen Sonntagsverkauf
vorsieht, ausgehöhlt, kritisieren die Gewerbevereine.
Von German Escher
Das ist völlig unverständlich, ärgert sich
Philipp Bittel, Präsident des Verein Gewerbe und Tourismus Visp.
Als nicht begreiflich bezeichnet Armand Imhof, Co-Präsident
des Gewerbevereins Naters das Vorgehen. Und Stefan Luggen, Briger Gewerbepräsident
meint: Das neue Ladenschlussgesetz ist vom Grossrat gutgeheissen
worden und wird jetzt von der Dienststelle umgangen.
Dringendes Bedürfnis nachweisen
Der Grund für die Aufregung: Ende Mai erhielten sämtliche
Gewerbevereine im Kanton Post von der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz
und der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit. Die beiden
Verwaltungsstellen liessen die Gewerbetreibenden aufgrund zwingender Weisungen
des Bundes wissen, dass die Beschäftigung von Personal an einem Sonntag
während der Weihnachtszeit nur zulässig ist, wenn ein dringendes
Bedürfnis nachgewiesen werden kann. Hintergrund dieser schärferen
Gangart ist die unterschiedliche Bewilligungspraxis in den einzelnen Kanton,
welche nun den Bund offenbar zum Handeln zwang. Für Schlagzeilen
sorgte letztes Jahr der Sonntagsverkauf in Bern. Die Kontroverse gipfelte
schliesslich im Beschluss, dass nur Geschäfte in der Innenstadt,
nicht aber Einkaufszentren im Grünen geöffnet sein durften.
Auch das Wallis hat jahrelange Debatten zum Ladenschluss hinter sich.
Das neue Gesetz, das letztlich auch von den Gewerkschaften geschluckt
wurde, brachte eigentlich Klarheit. Darin wird auch der Sonntagsverkauf
geregelt, der grundsätzlich an einem halben Tag möglich ist.
Das jetzige Vorgehen des Kantons ist aus Sicht der Gewerbevereine eine
Torpedierung dieses neuen Ladenschlussgesetzes. Marcel Schwestermann,
Adjunkt der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz sieht dies anders:
Sobald am Sonntag auch Angestellte zur Arbeit aufgeboten werden,
kommt das Arbeitsgesetz zur Anwendung. Das bedeutet: Es darf nur gearbeitet
werden, wenn ein zwingendes Bedürfnis nachgewiesen ist.
Ohne Weihnachtsmarkt läuft nichts
Die Konsequenz für die Gewerbevereine laut kantonalem Schreiben:Ein
zwingendes Bedürfnis besteht insbesondere, wenn sich die gesuchstellenden
Verkaufsgeschäfte in der Nähe eines Weihnachtsmarkts befinden.
Und was geschieht mit den Geschäften ausserhalb der Zentren wie Carrefour
oder Migros-Markt in Glis? Darüber werden wir in den nächsten
Wochen entscheiden, erklärt Marcel Schwestermann. Gleichzeitig
wird der Kanton auch die Gesuche der einzelnen Gewerbevereine behandeln,
die bis Ende Juli samt Gemeindebewilligung, Angaben über Anzahl Stände
und deren Anordnung einzureichen waren. Anschliessend wird der Beschluss
im Amtsblatt publiziert und auf die Beschwerdemöglichkeiten aufmerksam
gemacht.
Die Opposition ist absehbar Wir haben noch gar kein Gesuch eingereicht,
gesteht der Natischer Co-Präsident Armand Imhof. Wir werden
aber beim Kanton intervenieren allenfalls gemeinsam mit den Gewerbevereinen
Brig und Visp.
Nicht Konsumentenfreundlich
Hauptkritikpunkt der Natischer: Der Adventsmärt im alten Dorfteil
Ende November erfreut sich steigender Beliebtheit. Diese Veranstaltung
nun auf Geheiss des Kantons zu verschieben, kommt für die Natischer
aber nicht in Frage. Eine Vorverschiebung des Sonntagsverkauf mächte
aber ebenso wenig Sinn. Beides erarchtet das Gewerbe als nicht konsumentenfreundlich.
Denn die konsequente Anwendung der neuen Richtlinie hätte zur Folge,
dass in Naters, Brig und Visp alle Sonntagsverkäufe und Weihnachtsmärkte
am 19. Dezember stattfinden würden. Und das kann weder im Interesse
der Angestellten, der Standbetreiber, der Gewerbetreibenden noch der Konsumenten
sein...
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