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Verschärfte Richtlinien von Bund und Kanton gegen Sonntagsverkauf an Weihnachten
Ladenschlussgesetz wird torpediert

 

Brig / Visp / Naters / Noch ist Weihnachten in weiter Ferne – und trotzdem erhitzt der Sonntagsverkauf im Dezember die Gemüter. Der Grund: Laut neuer Richtlinie des Bundes, welche der Kanton nun umsetzen muss, darf ein Sonntagsverkauf in der Adventszeit nur in Verbindung mit einem Weihnachtsmarkt bewilligt werden. Damit werde das neue kantonale Ladenschlussgesetz, das ausdrücklich einen Sonntagsverkauf vorsieht, ausgehöhlt, kritisieren die Gewerbevereine.

Von German Escher

„Das ist völlig unverständlich“, ärgert sich Philipp Bittel, Präsident des Verein Gewerbe und Tourismus Visp. Als „nicht begreiflich“ bezeichnet Armand Imhof, Co-Präsident des Gewerbevereins Naters das Vorgehen. Und Stefan Luggen, Briger Gewerbepräsident meint: „Das neue Ladenschlussgesetz ist vom Grossrat gutgeheissen worden und wird jetzt von der Dienststelle umgangen.“

Dringendes Bedürfnis nachweisen
Der Grund für die Aufregung: Ende Mai erhielten sämtliche Gewerbevereine im Kanton Post von der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit. Die beiden Verwaltungsstellen liessen die Gewerbetreibenden aufgrund zwingender Weisungen des Bundes wissen, dass die Beschäftigung von Personal an einem Sonntag während der Weihnachtszeit nur zulässig ist, wenn ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen werden kann. Hintergrund dieser schärferen Gangart ist die unterschiedliche Bewilligungspraxis in den einzelnen Kanton, welche nun den Bund offenbar zum Handeln zwang. Für Schlagzeilen sorgte letztes Jahr der Sonntagsverkauf in Bern. Die Kontroverse gipfelte schliesslich im Beschluss, dass nur Geschäfte in der Innenstadt, nicht aber Einkaufszentren im Grünen geöffnet sein durften.

Auch das Wallis hat jahrelange Debatten zum Ladenschluss hinter sich. Das neue Gesetz, das letztlich auch von den Gewerkschaften geschluckt wurde, brachte eigentlich Klarheit. Darin wird auch der Sonntagsverkauf geregelt, der grundsätzlich an einem halben Tag möglich ist. Das jetzige Vorgehen des Kantons ist aus Sicht der Gewerbevereine eine Torpedierung dieses neuen Ladenschlussgesetzes. Marcel Schwestermann, Adjunkt der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz sieht dies anders: „ Sobald am Sonntag auch Angestellte zur Arbeit aufgeboten werden, kommt das Arbeitsgesetz zur Anwendung. Das bedeutet: Es darf nur gearbeitet werden, wenn ein zwingendes Bedürfnis nachgewiesen ist.“

Ohne Weihnachtsmarkt läuft nichts
Die Konsequenz für die Gewerbevereine laut kantonalem Schreiben:„Ein zwingendes Bedürfnis besteht insbesondere, wenn sich die gesuchstellenden Verkaufsgeschäfte in der Nähe eines Weihnachtsmarkts befinden.“ Und was geschieht mit den Geschäften ausserhalb der Zentren wie Carrefour oder Migros-Markt in Glis? „Darüber werden wir in den nächsten Wochen entscheiden“, erklärt Marcel Schwestermann. Gleichzeitig wird der Kanton auch die Gesuche der einzelnen Gewerbevereine behandeln, die bis Ende Juli samt Gemeindebewilligung, Angaben über Anzahl Stände und deren Anordnung einzureichen waren. Anschliessend wird der Beschluss im Amtsblatt publiziert und auf die Beschwerdemöglichkeiten aufmerksam gemacht.

Die Opposition ist absehbar „Wir haben noch gar kein Gesuch eingereicht“, gesteht der Natischer Co-Präsident Armand Imhof. „Wir werden aber beim Kanton intervenieren – allenfalls gemeinsam mit den Gewerbevereinen Brig und Visp.“

Nicht Konsumentenfreundlich
Hauptkritikpunkt der Natischer: Der Adventsmärt im alten Dorfteil Ende November erfreut sich steigender Beliebtheit. Diese Veranstaltung nun auf Geheiss des Kantons zu verschieben, kommt für die Natischer aber nicht in Frage. Eine Vorverschiebung des Sonntagsverkauf mächte aber ebenso wenig Sinn. Beides erarchtet das Gewerbe als nicht konsumentenfreundlich. Denn die konsequente Anwendung der neuen Richtlinie hätte zur Folge, dass in Naters, Brig und Visp alle Sonntagsverkäufe und Weihnachtsmärkte am 19. Dezember stattfinden würden. Und das kann weder im Interesse der Angestellten, der Standbetreiber, der Gewerbetreibenden noch der Konsumenten sein...

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