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Oberwallis / Sie arbeiten in der Medizin,
wo der Respekt vor dem Leben das oberste Prinzip ist. Gerade deswegen
setzen sie sich für das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) ein: Dr.
Reinhard Zenhäusern, Arzt für innere Medizin, Tumorerkrankungen
und Blutkrankheiten am Spitalzentrum Oberwallis und der Visper Dr. Aurel
Perren, Pathologe und Forscher im Bereich Tumorentstehung im Universitätsspital
Zürich.
Von Rahel Escher
Ich befürworte die Vorlage, weil die Forschung
an embryonalen Stammzellen die Medizin einen grossen Schritt vorwärts
bringen wird. Die neuen Erkenntnisse erlauben möglicherweise neue
Therapieansätze bei Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer und Krebs.
Das Bundesgesetz setzt genaue Grenzen und garantiert Vorsichtsmassnahmen
gegen Auswüchse und Interessenkonflikte, argumentiert Dr. Reinhard
Zenhäusern seinen Standpunkt. Weiter weist er darauf hin, dass Ethikkommissionen,
die mehrheitlich nicht aus Medizinern bestehen, die Versuche bewilligen
und Abläufe und Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht
werden müssen. Dies führe zu einer transparenten Forschung.
Zwei Gebiete ergänzen sich
Gegner der Vorlage (deren Standpunkt in der letzten RZ dargelegt wurde)
verweisen gerne auf die Forschung mit adulten Stammzellen, die in der
Vergangenheit mehr Erfolge aufweisen konnte. Dr. Zenhäusern: Die
Forschung an adulten Stammzellen ist älter als zwanzig Jahre und
kommt an ihre Grenzen. An embryonalen Stammzellen hat sie eben erst begonnen
und wird jeweils erst erlaubt, wenn die Erkenntnisse in keinem andern
Verfahren erzielt werden können. Beide Gebiete werden sich ergänzen.
Bis zur Entwicklung neuer Therapien braucht es viele Jahre. Hoffnung ist
berechtigt, ein Heilerfolg kann jedoch nicht garantiert werden.
Schnelle therapeutische Erfolge seien jedoch nicht zu erwarten, dämpft
Zenhäusern allzu grosse Erwartungen.
Mögliche Vorbildfunktion
Die Forschung an embryonalen Stammzellen hat weltweit bereits begonnen.
Zahlreiche Länder haben solche Forschungsarbeiten zugelassen. Daher
ist Dr. Zenhäusern überzeugt, dass ein Verbot den Forschungsstandort
Schweiz empfindlich schwächen würde, ohne die weltweite Entwicklung
zu beeinflussen. Das Gesetz könnte jedoch eine Vorbildfunktion für
eine massvolle und transparente Forschung in anderen Ländern haben.
Ethische Bedenken
Wir bewegen uns in einem sehr sensiblen Bereich. Die Argumente der
Gegner müssen ernst genommen und gut bedacht werden. Schlussendlich
muss jeder für sich eine Grenze zwischen dem Annehmbaren und Inakzeptablen
ziehen, erklärt Dr. Zenhäusern. Sein Berufskollege Dr.
Aurel Perren betrachtet die ethischen Bedenken zusätzlich von einer
andern Seite: Die Entstehung von überzähligen Embryonen
ist bei einer künstlichen Befruchtung unumgänglich. Nun haben
wir aber die Wahl, ob wir diese absterben lassen wollen oder sie nutzen,
um der Forschung und in Zukunft anderen Menschen zu helfen. Für mich
ist es ethisch nicht vertretbar, diese überzähligen Embryonen
zu vernichten und kranken Menschen die Chance auf eine Therapie zu verwehren.
Gesetzloser Zustand
Das StFG setzt klare Richtlinien. Dennoch wollen die Gegner des Gesetzes
diese Forschung total verbieten. Wer am 28. November Nein stimmt, ist
von diesem Ziel weit entfernt. Die Konsequenz eines Neins wäre ein
gesetzloser Zustand. Die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen
Embryonen bliebe zwar verboten. Weiterhin erlaubt wäre aber der Import
von Stammzellen aus dem Ausland. Diese dürften sogar von Embryonen
stammen, die eigens für die Forschung produziert werden. Gemäss
dem neuen Gesetz jedoch wäre ein Import solcher Stammzellen strikte
verboten. Die beiden Ärzte sind überzeugt, dass die Ablehnung
des Gesetzes viele Schweizer Forscher ins Ausland vertreiben würde.
Doppelmoralfalle
Die Schweiz geriete bei einem Nein also in die Doppelmoralfalle. Die Zerstörung
von Embryonen wäre hier zu Lande zwar verboten, nicht aber die Forschung
mit Stammzellen aus Embryonen, die im Ausland entnommen wurden. Es sei
denn, die Schweiz würde in einem neuen Anlauf ein totales Forschungs-verbot
erlassen. Dies würde aber Jahre dauern. Mit dem Risiko, dass die
Forschung dem Gesetzgeber erneut davoneilt.
Ihre
Meinung interessiert uns!
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