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Oberwalliser Mediziner und Forscher zum Stammzellenforschungsgesetz
Zellen der Hoffnung

 

Oberwallis / Sie arbeiten in der Medizin, wo der Respekt vor dem Leben das oberste Prinzip ist. Gerade deswegen setzen sie sich für das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) ein: Dr. Reinhard Zenhäusern, Arzt für innere Medizin, Tumorerkrankungen und Blutkrankheiten am Spitalzentrum Oberwallis und der Visper Dr. Aurel Perren, Pathologe und Forscher im Bereich Tumorentstehung im Universitätsspital Zürich.

Von Rahel Escher

„Ich befürworte die Vorlage, weil die Forschung an embryonalen Stammzellen die Medizin einen grossen Schritt vorwärts bringen wird. Die neuen Erkenntnisse erlauben möglicherweise neue Therapieansätze bei Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer und Krebs. Das Bundesgesetz setzt genaue Grenzen und garantiert Vorsichtsmassnahmen gegen Auswüchse und Interessenkonflikte“, argumentiert Dr. Reinhard Zenhäusern seinen Standpunkt. Weiter weist er darauf hin, dass Ethikkommissionen, die mehrheitlich nicht aus Medizinern bestehen, die Versuche bewilligen und Abläufe und Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Dies führe zu einer transparenten Forschung.

Zwei Gebiete ergänzen sich
Gegner der Vorlage (deren Standpunkt in der letzten RZ dargelegt wurde) verweisen gerne auf die Forschung mit adulten Stammzellen, die in der Vergangenheit mehr Erfolge aufweisen konnte. Dr. Zenhäusern: „Die Forschung an adulten Stammzellen ist älter als zwanzig Jahre und kommt an ihre Grenzen. An embryonalen Stammzellen hat sie eben erst begonnen und wird jeweils erst erlaubt, wenn die Erkenntnisse in keinem andern Verfahren erzielt werden können. Beide Gebiete werden sich ergänzen. Bis zur Entwicklung neuer Therapien braucht es viele Jahre. Hoffnung ist berechtigt, ein Heilerfolg kann jedoch nicht garantiert werden.“ Schnelle therapeutische Erfolge seien jedoch nicht zu erwarten, dämpft Zenhäusern allzu grosse Erwartungen.

Mögliche Vorbildfunktion
Die Forschung an embryonalen Stammzellen hat weltweit bereits begonnen. Zahlreiche Länder haben solche Forschungsarbeiten zugelassen. Daher ist Dr. Zenhäusern überzeugt, dass ein Verbot den Forschungsstandort Schweiz empfindlich schwächen würde, ohne die weltweite Entwicklung zu beeinflussen. Das Gesetz könnte jedoch eine Vorbildfunktion für eine massvolle und transparente Forschung in anderen Ländern haben.

Ethische Bedenken
„Wir bewegen uns in einem sehr sensiblen Bereich. Die Argumente der Gegner müssen ernst genommen und gut bedacht werden. Schlussendlich muss jeder für sich eine Grenze zwischen dem Annehmbaren und Inakzeptablen ziehen“, erklärt Dr. Zenhäusern. Sein Berufskollege Dr. Aurel Perren betrachtet die ethischen Bedenken zusätzlich von einer andern Seite: „Die Entstehung von überzähligen Embryonen ist bei einer künstlichen Befruchtung unumgänglich. Nun haben wir aber die Wahl, ob wir diese absterben lassen wollen oder sie nutzen, um der Forschung und in Zukunft anderen Menschen zu helfen. Für mich ist es ethisch nicht vertretbar, diese überzähligen Embryonen zu vernichten und kranken Menschen die Chance auf eine Therapie zu verwehren.“

Gesetzloser Zustand
Das StFG setzt klare Richtlinien. Dennoch wollen die Gegner des Gesetzes diese Forschung total verbieten. Wer am 28. November Nein stimmt, ist von diesem Ziel weit entfernt. Die Konsequenz eines Neins wäre ein gesetzloser Zustand. Die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen bliebe zwar verboten. Weiterhin erlaubt wäre aber der Import von Stammzellen aus dem Ausland. Diese dürften sogar von Embryonen stammen, die eigens für die Forschung produziert werden. Gemäss dem neuen Gesetz jedoch wäre ein Import solcher Stammzellen strikte verboten. Die beiden Ärzte sind überzeugt, dass die Ablehnung des Gesetzes viele Schweizer Forscher ins Ausland vertreiben würde.

Doppelmoralfalle
Die Schweiz geriete bei einem Nein also in die Doppelmoralfalle. Die Zerstörung von Embryonen wäre hier zu Lande zwar verboten, nicht aber die Forschung mit Stammzellen aus Embryonen, die im Ausland entnommen wurden. Es sei denn, die Schweiz würde in einem neuen Anlauf ein totales Forschungs-verbot erlassen. Dies würde aber Jahre dauern. Mit dem Risiko, dass die Forschung dem Gesetzgeber erneut davoneilt.

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