|
Haben Sie den Bleistift gespitzt? An den nächsten
drei Wochenenden ruft uns die Bürgerpflicht an die Urne. An diesem
Wochenende stehen zwei eidgenössische Vorlagen im Zentrum des Interesses.
Zunächst zur Stammzellenforschung: Bundesrat und Parlament wollen
die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen in einem strengen
Gesetz verankern und somit auch ermöglichen. Für die Gegner
geht dies zu weit. Embryonen, die durch die künstliche Befruchtung
erzeugt wurden, dann aber nicht für eine Schwangerschaft verwendet
werden können, sollen nicht für Forschungszwecke eingesetzt
werden dürfen. Das Leben werde zerstört, lautet ihre Argumentation,
die auf tiefer Überzeugung fusst. Das gilt es zu respektieren. Und
trotzdem: Gehört zukunftsorientierte Forschung nicht ebenso zum Schutz
des Lebens? Ich meine Ja. Die Perspektive, dass heute noch unheilbar scheinende
Krankheiten dereinst besiegt werden können, ist wohl höher einzustufen
als der Schutz von Embryonen, die bei ihrer Nichtverwendung ohnehin absterben.
Kommt hinzu, dass mit dem neuen Gesetz ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung
des Forschungsstandorts Schweiz und unserer Lebensqualität geleistet
wird. Auch das ist erstrebenswert!
Wäre da noch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung
zwischen Bund und Kantonen. Doppelspurigkeiten sollen vermieden, Kernaufgaben
neu definiert und letztlich über die neuen Geldströme auch finanziert
werden. Das Wallis gehört zu den Gewinnern, fliessen doch künftig
über 35 Millionen in unsere Kasse. Das mag nicht der einzige Grund
sein, aber doch ein gewichtiger. Dass wir Walliser, die so oft Solidarität
erfahren durften, ausgerechnet hier Nein einwerfen sollten, würde
in der Üsserschwitz wohl mit Kopfschütteln quittiert.
Beide Vorlagen haben etwas gemeinsam: Sie sind hoch komplex. Das darf
aber kein Grund sein, der Urne fern zu bleiben.
Ihre
Meinung interessiert uns!
|