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Bürchen / Seit nunmehr zehn Jahren müht sich die Gemeinde Bürchen um einen gültigen Nutzungsplan. Doch obwohl die Urversammung vor zwei Jahren den Plan verabschiedete, stellt sich der Kanton quer. Der Grund: Die Einzonung verschiedener Parzellen von der Landwirtschafts- in die Bauzone ist nach Ansicht der kantonalen Behörde rechtswidrig.
Von Walter Bellwald
Der Erstellung eines Nutzungsplans in Bürchen kommt einer unendlichen Geschichte gleich. Weil die Gemeinde das Gebiet in den Bodmen in eine touristische Zone umwandeln will, hat sie den dortigen Bodeneigentümern eine Baulandumlegung angeboten. Das wiederum passt dem Kanton nicht, weil er eine Durchlöcherung der Landwirtschaftszone befürchtet. Jetzt suchen die beiden Parteien nach einer Lösung.
Kanton nicht einverstanden
Schon seit 1986 laufen die Verhandlungen um eine Baurechtsverlegung in den Bodmen. Um eine finanziell tragbare Lösung für die Gemeinde zu finden, machte man den betroffenen Bodeneigentümern das Angebot, ihren Boden in den Bodmen an die Gemeinde abzutreten und dafür im Gegenzug ein Grundstück aus der Landwirtschaftszone in Bauzone umzuwandeln. So weit, so gut. Nur, die Gemeinde hatte die Rechnung ohne den Wirt, sprich den Kanton, gemacht. Dieser beruft sich nämlich auf das Raumplanungsrecht. „Verschiedene geplante Einzonungen sind raumplanerisch ein Unsinn“, erklärt Urs Schnydrig, Adjunkt der
Dienststelle für Raumplanung, gegenüber der RZ. „Die Parzellen müssen an bestehende Bauzonen angegliedert werden und dürfen keine Inseln bilden. Es geht nicht an, dass wir Einzelparzellen, die im ‚Gjätt‘ liegen, in die Bauzone nehmen.“
Dossier zurück an Gemeinde
Jetzt hat der Kanton das Dossier zum wiederholten Male an die Gemeinde zurückgeschickt mit der Aufforderung „die Ortsplanung zu bereinigen“. „Die Umzonung in den Bodmen ist für uns sehr wichtig. Wir wollen dieses Gebiet für die touristische Entwicklung freihalten. Demzufolge sind wir darauf angewiesen, mit den Bodeneigentümern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen“, sagt Gemeindepräsident Karl Werlen. Seinen Ausführungen zufolge sei man sich praktisch mit allen Bodeneigentümern über den Landabtausch einig. Nach dem neuerlichen negativen Entscheid müsse man jetzt aber wieder das Gespräch mit der zuständigen kantonalen Stelle, den Eigentümern und dem Ortsplaner suchen. „Unser Ziel ist es, dass wir das Ganze baldmöglichst abschliessen können.“
Wilde Baudepots
Weil die Nutzungsplanung nicht abgeschlossen ist, hat Bürchen auch keine Industrie- und Gewerbezone. Die unschöne Folge: Die örtlichen Bauunternehmer errichten entlang der Strasse ihre eigenen Depots und lassen ihren Plunder links liegen. Gegenüber der RZ wehren sich die beiden Bauunternehmer: „Wo sollen wir denn mit unseren Baumaterialien hin? Solange es keine Industriezone gibt, müssen wir uns selber helfen.“ „Das Problem ist uns bekannt“, erklärt der Gemeindepräsident. „Noch sind uns die Hände gebunden. Aber sobald wir eine Industriezone haben, werden wir klare Richtlinien aufstellen.“
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