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Brig-Glis / Birgisch / Mit der Ausbildung zur Polizistin erfüllte sich Sabine Albert einen Kindheitstraum. In der Berufsserie der RhoneZeitung berichtet sie über ihr spannendes Berufsleben.
Von Markus Pianzola
Sie kämpft gegen die Kriminalität, kontrolliert und überwacht den Strassenverkehr, hilft und steht den Bürgerinnen und Bürgern bei. Ihre Aufgabe ist es, die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten: Die Polizei. Der Polizeiberuf ist anspruchsvoll, abwechslungsreich und interessant. Eine solide Grundausbildung sowie ausgezeichnete körperliche, mentale und moralische Qualitäten sind unabdingbar.
„Die Visitenkarte der Polizei“
„Schon in der Primarschule war es ein Traum von mir, später den Beruf der Polizistin zu erlernen“, erinnert sich Sabine Albert zurück. Doch bevor es so weit war, liess sie sich zuerst zur Verkäuferin und später zur kaufmännischen Angestellten ausbilden. In der Zwischenzeit hat sich die 26-Jährige ihren Kindheitstraum erfüllt und arbeitet in einer mobilen Einheit der Walliser Kantonspolizei. „Wir sind das erste Interventionsinstrument und somit auch ein wenig die Visitenkarte der Polizei“, erklärt die Birgischerin. Sei es bei Diebstählen, häuslicher Gewalt oder Sachbeschädigung – ihre Abteilung ist im Normalfall immer als erste am Tatort anzutreffen. „In unserem Job gibt es viele Überraschungen. Das macht es so aufregend und spannend. Zudem ist man immer im Kontakt mit der Bevölkerung.“
Immer im Dienst
Schicht- und Wochenenddienst ist Alltag für Polizisten und Polizistinnen. Nicht jedermanns Sache, aber für Sabine Albert kein Problem. Im Gegenteil: „Ich habe mich sogar versetzen lassen, um solche Arbeitszeiten zu erhalten.“ Auch nach dem eigentlichen Dienstschluss werden die Berufsleute oft auf ihre Tätigkeit angesprochen. „Es kommt immer auf die Situation drauf an. Wenn ich die Leute kenne, bin ich gerne zu einer Diskussion bereit. Leider kommt es manchmal auch vor, dass man beispielsweise im Ausgang von Betrunkenen mit dummen Sprüchen angepöbelt wird. Solche Sachen ignoriert man dann am besten.“
Viele Hürden zu überspringen
Als Albert ihre Ausbildung zur Polizistin absolvierte, fand diese noch in Sitten statt. Seit vergangenem Frühling besuchen die Walliser Polizistinnen und Polizisten die Aspirantenschule zusammen mit ihren Waadtländer Kollegen in Savatan, oberhalb von St. Maurice. „Die Zusammenarbeit klappt gut“, sagt Markus Rieder, Pressesprecher der Walliser Kantonspolizei. „Die Oberwalliser Anwärter/-innen sind natürlich in der Minderheit und deshalb ein wenig Exoten. Da ist es nur logisch, dass es anfangs einige Verständigungsschwierigkeiten gab.“ Die Bedingungen, um überhaupt die Ausbildung zum Polizisten oder zur Polizistin in Angriff nehmen zu dürfen, sind klar definiert: die Kandidatinnen und Kandidaten müssen Schweizer Staatsangehörige sein, die Rekrutenschule bestanden haben (nur Männer), zwischen 20- und 27-jährig sein und zudem über eine gewisse Körpergrösse verfügen. Doch damit nicht genug. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird zu Eignungstests aufgeboten. Hier gehört eine Sportprüfung ebenso dazu wie Tests in Rechtschreibung, Allgemeinbildung, Mathematik und Fremdsprachenübersetzung. Ist dies alles erfolgreich überstanden, folgen schliesslich noch psychologische Eignungstests, Gespräche mit den Ausbildungsverantwortlichen und medizinische Untersuchungen. Erst wer diese Hürden erfolgreich überwunden hat, darf die Ausbildung zum/-r Kantonspolizist/-in beginnen.
Job-Infos
Dauer: 1 Jahr
Ausbildung:
Die Anwärter/-innen werden unter anderem in verschiedenen Rechtsbereichen, im Schiessen, Kartenlesen, Erster Hilfe, Berufsethik und Prävention ausgebildet. Ein rund dreimonatiges Praktikum in den verschiedenen Abteilungen der Kantonspolizei sorgt für den nötigen Praxisbezug. Kantons- und Gemeindepolizisten absolvieren im Wallis dieselbe Ausbildung. Allerdings gelten für Gemeindepolizisten andere Anstellungsbedingungen.
Abschluss:
„Polizist/-in mit eidg. Fachausweis“
Berufsverhältnisse:
Polizisten und Polizistinnen sind nach kantonalen, städtischen oder kommunalen Richtlinien angestellt. Es gilt das Prinzip „Anstellung vor Ausbildung“. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden und wird in der Regel im Schichtbetrieb geleistet.
www.police.vs.ch
www.berufsberatung.ch
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