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Auf Druck des Veterinärdienstes muss Charly Noll seine Truten und Hennen verkaufen
„Ich stehe vor dem Ruin“


 

Brig-Glis / Der Gliser Charly Noll fühlt sich vom kantonalen Veterinärdienst bevormundet. Dieser hat ihn unlängst schriftlich aufgefordert, seinen Bestand an Truten, Hennen und Enten zu entfernen, weil seine Tiere nicht artgerecht gehalten würden. Jetzt fürchtet Noll um seine Existenz.

Von Walter Bellwald

„Ich weiss nicht mehr weiter“, sagt Charly Noll tonlos. Der 55-Jährige, der durch einen Unfall behindert ist und eine kleine IV-Rente bezieht, sieht seine ganze Existenz gefährdet. „Wenn mir die Hennen und Truten genommen werden, kann ich mich nicht mehr selbständig über Wasser halten“, meint er resigniert.

Eine unendliche Geschichte
Schon sechs Jahre dauert der Papierkrieg zwischen Sitten und Glis. In unzähligen Schreiben wurde Charly Noll vom kantonalen Veterinärdienst beschuldigt, „gegen die Tierschutzvorschriften zu verstossen und sich nicht um das Wohl seiner Tiere zu kümmern.“ In ebenso vielen Briefen wehrte sich der Beschuldigte gegen die seiner Meinung nach unhaltbaren Vorwürfe. Jetzt hat das Bundesgericht einen vorläufigen Schlussstrich unter die Angelegenheit gesetzt und bezieht sich auf das Urteil der kantonalen Instanzen, wonach „die Vorwürfe des Veterinärdienstes gerechtfertigt sind.“

Reklamationen und Einsprachen
Seit über acht Jahren hält sich Charly Noll im „Gstipfji“ in Glis seine Enten, Truten und Hennen. Bis zu einhundert Tiere watschelten, gurrten und gackerten zur besten Zeit über den Hof. Während sich in den Anfängen das Federvieh ganz gut anliess, wurden in den letzten Jahren immer mehr Stimmen laut, die die Haltung der Tiere bemängelten und bei den zuständigen Stellen reklamierten. So war es kaum verwunderlich, dass sowohl Vertreter der Gemeinde, des Tierschutzes wie auch des kantonalen Veterinärdienstes bei Noll vorstellig wurden und ihn ermahnten, seine Tiere besser zu halten. Daraufhin zügelte der vermeintliche Tierquäler mit einem Teil der Enten, Truten und Hennen in den Glisergrund und nach Raron, um eine artgerechte Haltung sicherzustellen. „Hier hatten die Tiere mehr Auslauf und konnten sich freier bewegen“, beteuert er.

Beschwerden abgewiesen
Trotz dieser Massnahmen wurde Noll im Sommer des vergangenen Jahres vom kantonalen Veterinärdienst aufgefordert, „den bestehenden Tierbestand zu entfernen und sämtliche Ställe zu entmisten und zu desinfizieren.“ Noll wehrte sich gegen diese Massnahme und erhob Einsprache gegen die Verfügung. Dabei machte er geltend, den Stall im Glisergrund auszubauen und eine tierkonforme Anlage zu erstellen. Aber auch diese Einsprache wurde vom kantonalen Rechtsdienst mit der Begründung abgelehnt, „dass der Beschwerdeführer weder willens noch fähig sei, die Hühner artgerecht zu halten“. Nachdem auch das Bundesgericht eine Beschwerde von Noll abgewiesen hat, sieht sich dieser vor dem Ruin. „Wenn ich meine Truten und Hennen verkaufen muss, kann ich nicht mehr überleben.“ In die Resignation mischt sich auch Ärger und Wut gegenüber den Behörden. „Hier geht es nicht um das Wohl der Tiere, sondern einzig und allein um eine Machtdemonstration“, ist Noll überzeugt. Demgegenüber wehrt sich der Kantonstierarzt Josef Jäger: „Es ist eine leidige Angelegenheit. Aber es ist nicht tolerierbar, wenn die primitivsten Vorschriften missachtet werden. Uns bleibt nichts anderes übrig, als durchzugreifen.“

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