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Oberwallis / Achtung: Immer mehr Pistenrowdys sind unterwegs. Auf den Schweizer Pisten wird gebolzt, was die Bretter hergeben. Die Folge: Immer mehr Unfälle mit teils gravierenden Verletzungen.
Von Walter Bellwald
Die Unfallzahlen bringen es an den Tag: Jährlich verunfallen über 70'000 Wintersportler beim Skifahren oder Snowboarden. Rund sechs Prozent der Unfälle sind auf Kollisionen zurückzuführen, Tendenz steigend. Nimmt man die Zahlen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva zur Hand, fällt die Bilanz noch drastischer aus. Von rund 29'000 gemeldeten Unfällen im Jahr 2003 waren über acht Prozent auf Kollisionen zurückzuführen. Jetzt schlagen die Verantwortlichen Alarm und wollen die Temposünder zur Rechenschaft ziehen.
Rücksichtsloses Verhalten
„Die Statistik ist besorgniserregend“, gesteht Edith Müller, Projektleiterin Schneesport bei der Suva. Noch will sie nicht Schwarz malen und verweist auf die gut bevölkerten Pisten und das immer schnellere Material. Dennoch sei die Tendenz von rücksichtslosem Fahrverhalten bis hin zur Missachtung von Vorschriften und Verbotstafeln unverkennbar. „Die Pistenrowdys nehmen das Risiko eines Unfalls bewusst in Kauf“, fügt die Fachfrau an. Die Folgen sind in den meisten Fällen nicht absehbar. Neben Arm- und Beinbrüchen kommt es bei einem Pistencrash nicht selten zu schweren Kopfverletzungen. „Das Tempo auf der Piste wird vielfach unterschätzt“, erklärt Müller. Zum Vergleich: Trifft ein Fahrer, der mit fünfzig Stundenkilometern unterwegs ist, auf einen stehenden Gegenstand, werden beim Aufprall enorme Kräfte frei. „Dabei wird das bis zu 93-fache Körpergewicht freigesetzt“, so Müller. Schwere Verletzungen sind die Folge.
Härter durchgreifen
Die Entwicklung auf den Pisten führt dazu, dass sich viele Wintersportler um ihre eigene Sicherheit und die ihrer Angehörigen sorgen. Das zeigt eine Befragung der Suva aus dem letzten Winter. Um dieser gefährlichen Tendenz Einhalt zu gebieten, geht die Suva zusammen mit den Bergbahnen in die Offensive. Neben verschiedenen Präventionskampagnen wollen die Bergbahnen gegen Blocher und Rowdys künftig härter vorgehen. „Wenn sich jemand zum wiederholten Mal auf der Piste ungebührlich benimmt, werden wir entsprechende Massnahmen ergreifen“, spricht Reto Wyss, Marketingleiter der Zermatter Bergbahnen, Klartext. Auch Max Müller, Geschäftsführer der Riederalp Bahnen, will im Extremfall die fehlbaren Fahrer zur Kasse bitten: „Nach Tarifprospekt müssen unverbesserliche Pistenteilnehmer mit einer Busse von bis zu zweihundert Franken rechnen.“
Neue Präventionsmassnahmen
Bei der Suva und beim Verband Seilbahnen Schweiz (SBS) begrüsst man dieses Vorgehen. „In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei wollen wir den Ordnungsdienst der Pistenpatrouilleure dazu ausbilden, um gegen das Rowdytum auf den Pisten härter vorzugehen“, erklärt Felix Maurhofer vom SBS. In erster Linie soll aber nicht mit Abo-Entzug oder Bussen gedroht werden, sondern über das Gespräch eine vernünftige und sichere Fahrweise gesucht werden. „Der Patrouilleur soll als Freund und Helfer auftreten und die Wintersportler höflich darauf aufmerksam machen, wie sie sich auf der Piste zu verhalten haben.“ Eine weitere Massnahme: Pistenregeln auf Tafeln in Comicform. „Wir wollen den Wintersportlern auf unterhaltsame Art und Weise die zehn FIS-Pistenregeln näher bringen“, sagt Felix Maurhofer. Damit soll an die Vernunft und eine sichere Fahrweise der Pistenteilnehmer appelliert werden.
Für mehr Sicherheit und Spass am Wintersport
Die zehn FIS-
Pistenregeln
1. Rücksichtnahme
Jeder Pistenteilnehmer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise
Jeder Pistenteilehmer muss Geschwindigkeit und Fahrweise seinem eigenen Können und den örtlichen Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Pistenteilnehmer nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen Raum lässt.
5. Pflichten des unteren und querenden Pistenteilnehmers
Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Pistengelände queren (traversieren) will, muss sich zuvor nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten.
6. Verweilen auf der Abfahrt
Jeder Pistenteilnehmer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Pistenteilnehmer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.
7. Aufstieg
Der aufsteigende Pistenteilnehmer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benützen, er muss diesen auch bei schlechten Sichtverhältnissen verlassen. Dasselbe gilt für den Pistenteilnehmer, der zu Fuss absteigt.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Pistenteilnehmer muss die Zeichen (Markierungen und Hinweisschilder) auf den Abfahrtsstrecken beachten.
9. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht bei Unfällen / Meldung des Unfalls
Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss bei einem Unfall seine Personalien angeben.
Zur Meldung eines Unfalls müssen folgende Angaben
gemacht werden:
Wer meldet?
Wo ist der Unfall passiert, von wo wird er gemeldet?
Was ist wann geschehen?
(Kurze Beschreibung, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzungen)
Ist eine Landung mit dem Helikopter möglich und wo?
Wie ist das Wetter im Unfallgebiet?
(„hell“ oder „bedeckt“, Wolkenhöhe, Windrichtung und -stärke, Sichtweite in Metern und Schneeart)
Ihre
Meinung interessiert uns!
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