|
Münster / Er ist seit vier Jahren für den Lawinenwarndienst der Region Goms verantwortlich und neuer Präsident der Interessengemeinschaft für Lawinenwarnsysteme. Willi Werlen (33) spricht im RZ-Frontalinterview über seine Arbeit, die Sicherheit in den Bergregionen und nimmt Stellung zum Urteil von Evolène.
Von Walter Bellwald
Denise Jeitziner
Das Kantonsgericht hat in der vorigen Woche die Schuldsprüche im Zusammenhang mit dem Lawinenniedergang von 1999 in Evolène bestätigt. Wie haben Sie diese Nachricht aufgenommen?
Nach dem erstinstanzlichen Urteil war zu befürchten, dass der frühere Gemeindepräsident und der verantwortliche Strassenmeister auch in zweiter Instanz verurteilt würden. Das Gericht liess die Unvorhersehbarkeit der Ereignisse nicht gelten. Ich kann mich diesem Urteil nicht anschliessen. Jeder Verantwortliche hätte in einem ähnlichen Fall genau gleich entschieden.
Die ganze Branche der Sicherheitsleute zeigt sich vom Urteil schockiert und verlangt, dass die Frage der Verantwortung dringend geklärt wird. Sonst bestehe die Gefahr, dass niemand mehr die entsprechenden Berufe ergreifen wolle. Teilen Sie diese Meinung?
Aufgrund dieses Urteils wird es sicher schwerer, in naher Zukunft geeignete Personen für diese verantwortungsvolle Arbeit zu finden. Wer will schon nach bestem Wissen und Gewissen handeln und dennoch bestraft werden? Bedenklich ist, dass sich das Urteil voll auf das Lawinenbulletin des Schweizerischen Schnee- und Lawinenforschungsinstituts (SLF) stützt. Die allgemeinen Informationen in diesem Bulletin reichen aber nicht zur Beurteilung der lokalen Lawinengefahr wie zum Beispiel eines einzelnen Lawinenzuges. Hierzu ist die Erfahrung des lokalen Spezialisten erforderlich. Wenn das Lawinenbulletin des SLF als massgebende Grundlage für den Entscheid über eine Strassenschliessung oder -öffnung angesehen und die langjährige Erfahrung der lokalen Spezialisten diesem Bulletin untergeordnet wird, müssten die Strassen in unsere Seitentäler viel öfter geschlossen werden. Diese wochenlangen Strassensperrungen, welche immense ökonomische Schäden verursachen, würden aber weder von der Bevölkerung noch von der Politik akzeptiert.
Was kann man tun, um dennoch Freiwillige für diese Arbeit zu finden?
Man muss die Grundlage schaffen, damit die Entscheidungen im Lawinenwarndienst auch für Aussenstehende wie z. B. Richter nachvollziehbar sind. Durch die Erarbeitung dieser Grundlagen kann die Arbeit vereinfacht werden. Es bringt nichts, aufgrund des Evolène-Urteils den Kopf in den Sand zu stecken. Ich bin überzeugt, wenn wir eine Entscheidung schriftlich dokumentieren und begründen können, sind wir auf der sicheren Seite und können einen guten Job machen. Hierbei ist die Dokumentation der Entscheidfindung von zentraler Bedeutung.
Wie schwierig ist es, ungeachtet der wirtschaftlichen und touristischen Überlegungen, einen Entscheid über eine Strassensperre zu fällen?
Es ist nicht schwer, einen Entscheid zu fällen. Schwieriger hingegen ist es, die Begründung für einen Entscheid nachzuliefern. In einer grossen Touristenmetropole ist es sicher schwerer, eine Strassensperre anzuordnen und zu vertreten, als in einem kleinen Bergdorf. Der Grund sind die wirtschaftlichen und touristischen Interessen. Trotzdem dürfen diese Belange bei einem solchen Entscheid keine Rolle spielen. Das wäre leichtsinnig und fahrlässig. Wenn eine potenzielle Gefahr besteht, muss der entsprechende Entscheid ungeachtet der wirtschaftlichen und touristischen Interessen gefällt werden. Darum ist es auch sehr wichtig, dass diese Kreise in den Entscheidungsgremien nicht vertreten sind.
Der letzte grosse Lawinenwinter liegt sieben Jahre zurück. Neben einem grossen materiellen Schaden waren auch bei uns Tote zu beklagen. Was für Erkenntnisse zieht man als Sicherheitsfachmann aus solchen Ereignissen?
Zum einen wurden die wenigen Schutzmassnahmen, die sich nicht oder zu wenig bewährt haben, inzwischen angepasst oder verstärkt. Zum anderen hat man die Gefahrenkarten in den betroffenen Ortschaften angepasst oder erneuert. Dazu wurde vom SLF eine Studie erarbeitet, die sich unter anderem mit dem Zusammenspiel von Sicherheitsdiensten und Warnorganisationen befasst. Als Resultat dieser Studien wurden Standard-Pflichtenhefte für Lawinensachverständige sowie Konzepte für die gezielte Aus- und Weiterbildung dieser Personen herausgegeben. Ausserdem wurde ein Informationssystem auf Internetbasis eingerichtet. Hier können sich Leistungsträger wie Bergbahnen, Gemeinden, Warndienste, usw. schnell einen Überblick zur aktuellen Situation verschaffen.
Sie sind seit vier Jahren für den Lawinenwarndienst der REGION GOMS verantwortlich. Was beinhaltet Ihre Aufgabe?
Zusammen mit meinem Stellvertreter sowie sieben Aussenposten von Oberwald bis Grengiols beobachten wir die Lawinensituation der Region ständig und geben je nach Bedarf verschiedene Empfehlungen an die verantwortlichen Stellen weiter. Dabei arbeiten wir eng mit dem örtlichen Strassenmeister, dem Bahnmeister und den Verantwortlichen der Loipe Goms zusammen und informieren sie laufend über aktuelle Veränderungen. Auf Anfrage können auch Gemeindebehörden oder Privatpersonen Informationen bei uns einholen. Bei sehr kritischen Gefahrensituationen kann die kantonale Lawinenkommission bei der Entscheidfindung beigezogen werden.
Wann und wie entscheiden Sie über eine Sperre eines Strassenabschnitts?
Die eigentliche Sperre verhängt der Strassenmeister. Wir geben nur Empfehlungen heraus. Wenn beispielsweise viel Schnee prognostiziert wird, geben wir eine Vorwarnung an die zuständigen Stellen wie Strassenmeister, Bahnmeister und die Verantwortlichen der Loipe Goms heraus. Dann wird die Wetterentwicklung beobachtet und man bleibt mit den verschiedenen Messstellen in Kontakt. Schliesslich werden die Daten der verschiedenen Mitglieder des Lawinenwarndienstes zusammengetragen und aufgrund der Ergebnisse entsprechende Massnahmen angeordnet. Bis zur definitiven Sperrung braucht es eine Vorlaufzeit von ungefähr zwei Stunden.
Inwieweit werden dabei Erfahrungswerte berücksichtigt?
Natürlich ist die Erfahrung der einzelnen Beobachter sehr wichtig. Neben einer bestimmten Schneehöhe sind auch die Windverhältnisse, die Temperaturen und die Beschaffenheit der Schneedecke von ausschlaggebender Bedeutung. Für uns ist es wichtig, einen Raster zu erarbeiten, damit die Warndienste eine Entscheidungshilfe haben. Es gibt Warndienste, die seit zwei Jahren mit solchen Rastern arbeiten. Vielfach wurden in der Vergangenheit die einzelnen Massnahmen zu wenig dokumentiert. Dadurch kommt es zu strittigen Fällen wie in Evolène, wo die einzelnen Schritte nicht festgehalten werden.
Mussten Sie in den vergangenen vier Jahren schon einmal einen strittigen Entscheid fällen?
Solche Fälle gibt es immer wieder. Die einzelnen Empfehlungen werden immer in Absprache mit den verschiedenen Mitgliedern des Warndienstes erarbeitet. Dabei kann es durchaus mal vorkommen, dass man nicht gleicher Meinung ist. Dann muss man die Daten, Messungen und Meinungen gegeneinander abwägen und einen Entscheid fällen.
Wo holen Sie sich das nötige Rüstzeug, um eine Lawinensituation richtig einzuschätzen?
Das Eidgenössische Schnee- und Lawinenforschungsinstitut bietet verschiedene Kurse an. Früher gab es auch noch den Armeelawinendienst, der eine gute Ausbildung zum Lawinenspezialisten der Armee anbot. Auch die Bergführer haben eine entsprechende Ausbildung. Ich habe mir beim SLF in Davos sowie in WKs beim Armeelawinenleitdienst die nötigen Kenntnisse geholt. Dazu kommt natürlich die eigene Erfahrung und die Kenntnis eines bestimmten Gebietes, die man mit einbringen kann.
Als neuer Präsident der Schweizer Interessengemeinschaft für Lawinenwarnsysteme stehen Sie jetzt auch innerhalb Ihrer Branche in der Verantwortung. Was sind Ihre primären Anliegen?
Für uns stehen zwei Sachen im Vordergrund. Zum einen die Detektion der künstlichen Lawinenauslösung, das heisst, die genaue Überprüfung einer Lawinensprengung. Es gibt heute automatische Sprenganlagen, die mit einer Fernbedienung gezündet werden können. Eine genaue Überprüfung des Sprengresultats ist aber immer noch sehr schwierig. Dadurch ist der Entscheid über die sichere Befahrbarkeit einer Piste oder Strasse nicht sehr einfach. Darum suchen wir nach Mitteln und Möglichkeiten, um die Resultate nach einer Sprengung genauer zu prüfen. Jetzt versuchen wir, die Produkte in diesem Bereich genauer unter die Lupe zu nehmen, um das Resultat der Sprengung genau zu überprüfen. Ein weiteres Anliegen ist die Ausarbeitung eines Leitfadens in Zusammenarbeit mit dem SLF, um den Warndiensten eine Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen.
Neben Ihrer Arbeit beim Lawinenwarndienst sind Sie als Betriebsleiter für das Forstrevier Obergoms zuständig. Können die notwendigen Lawinenverbauungen infolge des Spardrucks aus Bern überhaupt noch ausgeführt werden?
Es ist nicht möglich, mit den vorhandenen Mitteln die notwendigen Verbauungen durchzuführen. Mit einer Kosten-/Risikoanalyse sucht der Bund nach Lösungen, um Geld zu sparen. Dadurch bleibt die Sicherheit auf der Strecke. Das ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg, wenn man die Siedlungen in den Berggebieten erhalten will.
Muss sich die Bergbevölkerung demnach über ihre Sicherheit Gedanken machen?
Nein, die primäre Sicherheit ist sicher gewährleistet. Aber Tatsache ist, dass bei den Zufahrts- oder Nebenstrassen arg gespart wird. So wurde beispielsweise der Bau der Wilerbachgalerie zwischen Niederwald und Blitzingen gestrichen. Aufgrund der Kosten-/Risikoanalyse kam man zum Schluss, es reiche aus, wenn im Anrissgebiet Anlagen zur künstlichen Lawinenauslösung installiert würden. Durch diese Sprenganlagen ist die Wintersicherheit aber nicht vollständig gewährleistet. Dadurch wird auf Kosten der Sicherheit Geld gespart. Diesen Spardruck des Bundes wird man auch in Zukunft spüren.
Ihre
Meinung interessiert uns!
|