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Stadtgemeinde hofft auf positiven Entscheid der Rekurskommission Infrastruktur und Umwelt
Besserer Schutz vor NEAT-Lärm


 

Brig-Glis / Der Stadtrat von Brig-Glis will einem möglichst optimalen Schutz vor dem Eisenbahnlärm und hat deshalb im Plangenehmigungsverfahren weitreichende Verbesserungen verlangt. Der Entscheid der Rekurskommission wird im Herbst erwartet.

Von German Escher

In rund zehn Jahren werden an die 200 Züge durchs Rhonetal nach Brig rollen. Hinzu kommen die zusätzlichen Güterzüge auf der BLS-Bergstrecke. „Insbesondere der zukünftige nächtliche Güterverkehr führt in Teilen des Untersuchungsgebietes Brig-Glis zu hohen Lärmbelastungen“, hiess es bereits im ersten Auflageprojekt 2003. Damals wurde bei der Einfahrt zum Bahnhof Brig nebst einigen Schallschutzfenstern lediglich eine 544 Meter lange Lärmschutzwand vorgesehen. Die Konsequenz: Die Stadtgemeinde macht Druck und erzielte wesentliche Verbesserungen. Konkret: In Brigerbad ist auf der Höhe des Campings eine 300 Meter lange, bei Gamsen eine 237 Meter lange und vor Brig-Glis (ab den Jesuitengärten bis zum Bahnhof) eine rund 850 Meter lange Lärmschutzwand vorgesehen.

Durchgehender Schutz gefordert
Für die Stadtgemeinde reicht dies nicht aus. Sie hat deshalb trotz den erreichten Verbesserungen auch gegen das zweite Projekt Einsprache erhoben. „Im wesentlichen fordert die Stadtgemeinde eine durchgehende Lärmschutzwand von Gamsen bis zum Bahnhof Brig“, fasst Stadtarchitekt Hans Ritz die Kernforderung gegenüber der RZ zusammen. Zudem werden Lärmschutzmassnahmen beim Rangierbahnhof, eine längere Schutzwand in Brigerbad, lärmabsorbierende Elemente entlang der gesamten BLS-Bergstrecke und Massnahmen an der Stahlbrücke der BLS über den Rotten gefordert.

Erste Lärmschutzwände 2007
Im Rahmen des Einspracheverfahrens hat die Stadtgemeinde jedoch auf die aufschiebende Wirkung des Projekts verzichtet. „Die bereits erreichten Verbesserungen sind rechtsgültig bewilligt und werden in jeden Fall gebaut“, betont der verantwortliche Ressortchef Hans Schwestermann. Auch für Stadtschreiber Eduard Brogli ist klar: „Bis zur Neat-Eröffnung müssten diese Schutzwände stehen.“ Der Briger Stadtrat stützt sich dabei auf die Verordnung Lärmsanierung der Eisenbahn, die explizit eine Schutzmassnahme bis Brig vor der Inbetriebnahme der NEAT vorschreibt.

Entscheid im Herbst
Gegenwärtig ist das Einsprachedossier der Stadtgemeinde bei der Rekurskommission Infrastruktur und Umwelt des Bundes. Die Einigungsverhandlungen haben bereits stattgefunden und der Schriftwechsel ist abgeschlossen. Dabei ging es laut Stadtarchitekt Ritz vor allem darum aufzuzeigen, dass das Gebiet im Glisergrund bereits früher eingezont war und einen entsprechenden Schutz verdient. Im Unterschied zum Gebiet bei Brigerbad, wo die Eisenbahnlinie als Neubaustrecke betrachtet wird und deshalb die strengeren Planungswerte gelten, möchten die SBB im Glisergrund nur die tieferen Immissionsgrenzwerte anwenden. Der Grund: Beim ursprünglichen NEAT-Projekt ging man von der längeren Mundbachvariante aus. Das Teilstück vom Mundbach bis Bahnhof Brig wird deshalb juristisch als bestehende Schienenanlage betrachtet.

Bis vor Bundesgericht?
Der Entscheid wird noch diesen Herbst erwartet. Wie der Stadtrat auf den Beschluss reagieren wird, lässt sich laut Stadtschreiber Eduard Brogli derzeit nicht abschätzen. „Das wird wesentlich vom Entscheid und der Begründung abhängen.“ Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass die Stadtgemeinde das Verfahren bis auf die nächste und letzte Instanz, das Bundesgericht in Lau­sanne, weiterziehen wird.

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