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Wallis / Bern / Das neue Ausländergesetz und die Revision des Asylgesetzes, die am 24. September zur Abstimmung kommen, sind Teile der neuen Schweizer Migrationspolitik. Die Vorlagen sind umstritten. Verlieren wir unsere humanitäre Tradition oder ist das Gesetz ein wirksames Mittel gegen den Missbrauch im Asylwesen? Brigitte Hauser-Süess gibt Auskunft.
Von Armin Bregy
Wann hat ein Asylsuchender mit dem neuen Gesetz noch das Recht, in der Schweiz Asyl zu bekommen?
Ein Asylsuchender wird immer noch die genau gleichen Rechte haben wie bis anhin, denn wir prüfen jedes Asylgesuch. Jemand, der in seiner Heimat verfolgt und in seinem Leib und Leben bedroht wird, bekommt auch in Zukunft Schutz in der Schweiz. Die grosse Diskussion beläuft sich um die Papierabgabe. Wir wollen, dass Reise- oder Identitätspapiere abgegeben werden. Das hat folgenden Hintergrund: Wir haben oft Fahrausweise und Geburtsscheine erhalten, die gefälscht waren. Um ein Gesuch jedoch überprüfen zu können, müssen wir wissen, ob die Person wirklich die Person ist, die sie vorgibt zu sein. Wenn uns jemand nicht sagt, wie er heisst oder wer er ist, wie sollen wir dann überprüfen, ob das, was er sagt, auch wahr ist? Wie sollen wir jemanden zurück in sein Land führen, wenn er uns nicht sagt, woher er kommt? Das sind im Moment die grossen Probleme.
Nun gibt es aber sicher auch Flüchtlinge, die Anrecht auf Asyl hätten, jedoch keine Papiere auf sich tragen. Diese haben nun nur noch 48 Stunden Zeit, die erforderlichen Papiere zu beschaffen. Wie stellen Sie sich das vor?
Man muss hierzu folgendes festhalten: Von den anerkannten Flüchtlingen haben 70 Prozent Ausweispapiere. Man kann auch davon ausgehen, dass die Anhörung zu den Fluchtgründen nicht am ersten Tag des Eintreffens stattfindet. Es kann sein, dass dies erst nach einer Woche passiert. So kann der Asylbewerber allfällige Papiere oder Dokumente noch beschaffen. Und vergessen wir nicht, dass wir Abteilungen haben, die Länderanalysen durchführen. So wissen wir zum Beispiel, dass gerade in islamischen Ländern die Frauen keine oder selten Ausweispapiere bekommen. In einem solchen Fall ist ganz klar, dass das Gesuch normal behandelt wird. Oder wenn uns jemand eine glaubwürdige Geschichte erzählt – und da kann ich Ihnen versichern, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sehr grosse Erfahrung und spezielle Ausbildungen haben – ist die Anerkennung des Flüchtlingsstatus schon fast gegeben, auch wenn die Person keine Papiere hat. Eines will ich noch betonen: Es ist nicht so, dass wir überhaupt kein Verfahren mehr machen – bei dem Nichteintretensentscheid ist es einfach ein beschleunigtes Verfahren.
Wie kann man sich eine solche Anhörung vorstellen?
Bei der Anhörung zu den Fluchtgründen ist ein Dolmetscher dabei, ein Hilfswerkvertreter, ein Befrager, jemand der das Protokoll schreibt und natürlich der Asylbewerber. Erst nachdem diese Anhörung durchgeführt ist, wird entschieden, ob man das Nichteintretens- oder das normale Verfahren anwendet. Auch bei einem Nichteintretensentscheid überprüfen wir schliesslich, ob es zumutbar ist, die Person zurückzuführen. Wenn jemand krank ist oder im entsprechenden Land ein Bürgerkrieg herrscht, ist die Rückführung natürlich nicht zumutbar – auch wenn der Nichteintretens-
tatbestand erfüllt wäre.
Wie viele papierlose Asylsuchende stellen heute einen Asylantrag?
Im Jahr 2005 haben rund 73 Prozent der Asylsuchenden keine Papiere abgegeben. Bei afrikanischen Asylsuchenden sind es über 86 Prozent. Bei den Asiaten beträgt der Wert 85 Prozent und bei den Europäern 55 Prozent. Und das ist einfach ein Problem. Wir haben im Moment über 9000 Personen im Vollzug, d.h. die haben einen rechtskräftigen Entscheid, dass sie das Land verlassen müssen. Von diesen 9000 Personen müssen wir wiederum für über 6000 Leute Papiere suchen. Das kann nicht sein. Ich bin mir bewusst, dass Migrationspolitik eine Gratwanderung ist, aber man darf die Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung nicht vergessen. Damit das Zusammenleben zwischen der ausländischen und einheimischen Bevölkerung weiter funktioniert, braucht es die beiden Gesetze.
Wer nach einem negativen Entscheid die Schweiz nicht freiwillig verlässt, kommt bis zu zwei Jahre ins Gefängnis. Selbst Minderjährige werden vor der Beugehaft nicht ausgeschlossen. Dabei ist Haft teuer, fördert aber die Ausreise nicht.
Die Leute, die in Haft sind, haben jederzeit die Möglichkeit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten – so können diese innerhalb einer halben Stunde aus dem Gefängnis entlassen werden. Unser Interesse liegt jedoch nicht darin, die Menschen in Haft zu stecken. Wir wollen aber, dass unsere Gesetze respektiert werden und das wir den Abgewiesenen helfen können, in Würde zurück zu gehen.
Und wo gehen diese Leute, die zwei Jahre in Haft waren, dann hin?
Wenn wir in diesen zwei Jahren die Ausweispapiere nicht beschaffen können, muss ich ganz ehrlich sagen, dass wir sie aus der Haft entlassen müssen. Entweder sie bleiben dann hier oder reisen vielleicht weiter.
Würde die Asylproblematik nicht entschärft, wenn man vor Ort helfen würde?
Wir versuchen natürlich auch, vor Ort etwas zu machen. Zum Beispiel haben wir im Balkan viel Geld investiert, haben Struktur- und Rückkehrhilfe geleistet. Dabei haben wir nicht nur den Betroffenen geholfen, sondern es wurden auch Investitionen im betreffenden Dorf getätigt.
Künftig sollen alle Abgewiesenen ohne Ausnahme von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Werden diese Leute nicht in die Illegalität getrieben?
Die Kriminalität wird nicht ansteigen, denn diese Leute haben kein Interesse aufzufallen – ähnlich wie die Sans-Papiers. Diese benehmen sich relativ gut. Ich denke nicht, dass es vermehrt Illegale geben wird. Menschen mit einem negativen Entscheid werden seit zwei Jahren von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass zwei Drittel dieser Menschen nie Nothilfe bezogen haben und dass die Kriminalität tief ist.
Kritiker – selbst aus dem bürgerlichen Lager – sind der Ansicht, dass sich die Verschärfung nicht mit der humanitären Tradition der Schweiz verträgt. Stimmen Sie dem zu?
Dem stimme ich nicht zu. Tatsächlich verfolgte Menschen bekommen in der Schweiz weiterhin Schutz. Wir können die humanitäre Tradition der Schweiz nur bewahren, wenn wir die Ängste unserer Bevölkerung auch wahrnehmen. Man kann ohne unterstützen der Bevölkerung keine Asyl- und Ausländerpolitik betreiben. Die Schweiz hat während der Kosovo-Krise 53 000 Flüchtlinge aufgenommen. Dies ist nur möglich, wenn die Bevölkerung vertrauen in den Staat und dessen Asylpolitik hat. Die humanitäre Tradition kann nur fortgesetzt werden, wenn wir vor den Missbräuchen nicht die Augen verschliessen.
Die Zahl der Asylanträge sinkt. Wieso braucht es eigentlich ein neues Gesetz?
Weil wir Probleme im Vollzug haben. Wir haben über 9000 Menschen, die die Schweiz verlassen sollten. Für über 6000 müssen wir die Papiere beschaffen. Meine Kolleginnen und Kollegen sind tagtäglich daran, Papiere und Ausweise zu beschaffen. Es darf doch nicht sein, dass über 6000 Menschen uns nicht helfen, die Papiere zu bekommen.
Die Straffälligkeit von Ausländern ist nach wie vor hoch. Sollte das Bundesamt für Migration den Fokus nicht eher auf eine aktive Integrationspolitik legen?
Darum sollte man eben das Ausländergesetz annehmen, denn dort sind erstmals auf Gesetzesstufe Integrationsmassnahmen festgehalten – übrigens ein ganzes Kapitel. Was für mich dabei wichtig ist: Wir müssen die Integration fördern, aber auch fordern.
Themenwechsel: Sie haben lange Jahre die CVP Frauen der Schweiz präsidiert. Was halten Sie davon, dass ihre Partei nach der Leuthard-Ära jetzt von einem Mann geführt wird?
Ich hoffe, dass die CVP weiter auf Kurs bleibt. Ich bin überzeugt, dass Doris Leuthard auch im Bundesrat ihre Ausstrahlung behalten wird und bin froh, wenn die CVP mit Elan weitergeführt wird.
Nach Cina als Fraktionschef übernimmt jetzt mit Darbellay ein weiterer Walliser eine CVP-Führungsrolle. Warum sind Walliser in der CVP Schweiz so gefragt?
Die CVP Wallis ist natürlich eine grosse Partei. Die Walliser haben bewiesen, dass sie zupacken können und dass sie bereit sind, mit dem nötigen Einsatz solche Ämter anzupacken.
Ihr Chef, SVP-Bundesrat Blocher, gehört zu den schärfsten CVP-Kritiker. Haben Sie nie Loyalitätsprobleme?
Überhaupt nicht. Ich schätze ihn als Chef sehr. Er ist geradlinig und ein guter Zuhörer. Er respektiert seine Mitmenschen – egal ob Frau oder Mann, egal in welcher Stellung. Er ist ein strenger, aber gerechter Chef. Ich arbeite sehr gerne für Herrn Blocher.
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