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Zermatt / Der Streit um die Inbetriebnahme von vier UMTS-Mobilfunkantennen in Zermatt geht weiter: Die Interessengemeinschaft IG Mobilfunk Zermatt zieht die Sache jetzt vor Bundesgericht.
Von Walter Bellwald
„Wir sind enttäuscht über den Entscheid des Kantonsgerichts, das die Beschwerde der Swisscom gutgeheissen hat.“ Ursula Julen, Präsidentin der IG Mobilfunk Zermatt, gibt sich kämpferisch. Zusammen mit Stefan Zumtaugwald klagt sie jetzt als Beschwerdeführerin beim Bundesgericht gegen den Mobilfunk-Giganten Swisscom Mobile AG.
Streit zieht sich hin
Seit nunmehr vier Jahren wehren sich Gemeinde und Private gegen das Vorhaben der Swisscom, die acht GSM-Mobilfunkantennen im Kirchturm von Zermatt durch vier leistungsfähigere UMTS-Modelle zu ersetzen. Diese können eine grössere Datenmenge transportieren und ermöglichen unter anderem das kabellose Surfen im Internet. Die Gegner befürchten aber dadurch eine stärkere Strahlung, mehr Elektrosmog und Langzeitschäden für die Einwohner von Zermatt. Auch die Gemeinde teilt diese Befürchtung. In einem Grundsatzentscheid beschloss die Gemeindeverwaltung im September 2003, nicht auf das Baugesuch einzutreten, „weil ein Gesamtkonzept fehlt“. Daraufhin reichte die Swisscom beim Staatsrat eine Beschwerde ein – und scheiterte. Im November 2005 zog sie die Angelegenheit vors Kantonsgericht. Mit Erfolg. Im Mai dieses Jahres gab das Kantonsgericht der Swisscom Recht. Jetzt kommt der Fall vor Bundesgericht.
Abnahmemessung erforderlich
In ihrer Verwaltungsgerichtsbeschwerde führt die IG Mobilfunk an, das Urteil des Kantonsgerichts vom 19. Mai 2006 aufzuheben und den Umbau der bestehenden Kommunikationsanlage im Zermatter Kirchturm zu verweigern. Kritisiert werden nicht nur die Erweiterung auf das UMTS-Signal, sondern auch die zusätzlichen Frequenzen und die dadurch höheren Feldstärken. Dabei stützen sich die Beschwerdeführer auf vier Streitpunkte: Die Praktikabilität des QS-Systems, die Messunsicherheit beim UMTS-Signal, die Koordinationspflicht der Anbieter und die Herabsetzung der Grenzwerte. Was der IG Mobilfunk Zermatt weiter sauer aufstösst ist die Tatsache, dass der Grenzwert der elektrischen Feldstärke im Zermatterhof von 5 Volt/Meter zu mehr als 80 Prozent ausgeschöpft wird. Für die zuständige Rechtsanwältin Claudia Zumtaugwald eine „unannehmbare Situation, da eine derart hohe Feldstärke im Dorf nicht vertretbar ist, weil Schlafstörungen schon unterhalb von 0,4 Volt/Meter auftreten. Wie soll sich da der Gast noch erholen?“ Die von der Rechtssprechung geforderte Abnahmemessung für die Einhaltung der Höchstgrenzwerte löse die Problematik nicht.
Swisscom gibt sich optimistisch
Für den Zermatter Gemeindepräsidenten Christoph Bürgin ist die Standortfrage das Problem, „weil die Schule direkt im Strahlenfeld der Antennen liegt.“ Dazu komme, dass die Gemeinde von den verschiedenen Anbietern seit langem eine bessere Koordination verlange. Tourismusdirektor Roland Imboden gibt sich unschlüssig, was den Ausbau des Mobilfunknetzes im Matterhorndorf betrifft. „Einerseits will der Gast auch in den Ferien mobil sein, andererseits muss man die Langzeitfolgen im Auge behalten.“ Die Swisscom als Betreiberin der umstrittenen Mobilfunkanlage gibt sich trotz der hängigen Verwaltungsgerichtsbeschwerde zuversichtlich. In einem Antwortschreiben an die RZ heisst es: „Wir sind nicht überrascht, dass der Fall nun ans Bundesgericht weitergezogen wird. Über den Ausgang des Falles sind wir guter Dinge, da wir alle gesetzlichen Auflagen erfüllen.“
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