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Staatsrat hebt Wiederherstellungsverfügung des Gemeinderates Zermatt auf
Jugendherberge gewinnt Baustreit


 

Zermatt / Die Auseinandersetzung um die Architektur der Jugendherberge Zermatt ist beigelegt. Die Walliser Kantonsregierung hat die Beschwerde der Schweizerischen Stiftung für Sozialtourismus als Eigentümerin und Bauherrin der Jugendherberge gutgeheissen. Die Gemeinde Zermatt verzichtet auf einen Rekurs.

Von German Escher

Vor zwei Jahren konnte die Jugendherberge in Zermatt die zwei Erweiterungsbauten in Betrieb nehmen. Die rund 6,9 Millionen teure Gesamtsanierung und Erweiterung kam bei den Gästen sehr gut an. Die Logiernächte sind seither von rund 20 000 auf 30 000 gestiegen.

Zu modern und farbig
Weniger Freude hatten die Zermatter und einige Stammgäste. Für viele war die Architektur zu modern. „Die Bauten sind nicht ortsüblich. Die Architektur wirkt sehr fremd. Damit haben einige Leute Mühe“, erklärt der Zermatter Gemeindeschreiber Peter Bittel. Die Tatsache, dass in der Fassadengestaltung kein Holz verwendet wurde, löste bei den Kritikern Kopfschütteln aus. Erst kurz davor hat der Gemeinderat im Baureglement den Holzanteil gestrichen und aufgrund der Kritik später wieder eingeführt.
„Wir haben gemäss der Baubewilligung gebaut“, betont Stiftungsratspräsident René Dobler gegenüber der RZ. Das sah der Gemeinderat anders. Zwar entsprach die Architektur der Baubewilligung, jedoch nicht die Farbe. „Der Gemeinderat war sich offenbar nicht bewusst, wie dunkel die Farbe ist“, glaubt Dobler. „Sie haben eher einen helleren Grauton erwartet.“

Grauer Putz statt Schieferplatten
Ursprünglich wollte die Bauherrschafte die Fassaden mit fast schwarzen Naturschieferplatten verkleiden. Auf Wunsch der Gemeinde hat man sich schliesslich auf einen grauen Verputz geeinigt. Das entsprechend angepasste Baugesuch wurde von der Gemeinde auch bewilligt. In Anlehnung an ältere Walliser Häuser, die mit natürlichem, vollkommen mineralisierten Material verputzt worden sind, kam bei der Jugendherberge der sogenannte Marmorino zum Einsatz, der aufgrund der klimatischen Verhältnisse mit der Zeit auskreiden und aufhellen soll.
Trotzdem war die Gemeindebehörde nach der Fertigestellung überrascht: Zu dunkel und nicht gemäss Abmachung, meinte der Gemeinderat und verlangte in einer Wiederinstandstellungsverfügung einen hellgrauen Verputz. Dagegen hat die Stiftung für Sozialtourismus Beschwerde beim Staatsrat eingereicht. Auch an der Ortsschau im April 2006 konnte keine Einigung erzielt werden.

Staatsrat beendet Farbenstreit
Der Staatsrat hat nun die Beschwerde gutgeheissen und die Wiederherstellungsverfügung aufgehoben. In der Baubewilligung ist laut Kantonsregierung nicht klar vorgegeben, dass die Fassade hellgrau zu verputzen ist. Nebst dem eigentlichen Sachverhalt hält der Staatsrat in seinem Entscheid zudem fest, dass die Wiederherstellungsverfügung auch dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit widerspricht.
Das hat wohl auch der Gemeinderat erkannt. Laut Gemeindeschreiber Bittel wird der Staatsratsbeschluss nicht angefochten: „Es ist schwierig zu beweisen, dass es sich um die falsche Farbe handelt.“

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