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Stadtgemeinde reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein
Brig kämpft für besseren Lärmschutz


 

Brig / Die Stadtgemeinde gibt im Kampf um einen möglichst guten Schutz vor dem Eisenbahnlärm nicht auf. Gegen den ablehnenden Entscheid der eidgenössischen Rekurskommission reicht die Gemeinde nun Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Von German Escher

„Die NEAT ist ein Jahrhundertwerk. Deshalb müssen wir jetzt mit allen Mittel dafür sorgen, dass wir die bestmöglichen Lärmschutzmassnahmen erhalten“, erklärt Stadtpräsidentin Viola Amherd der RZ auf Anfrage. „Eine der Stärken von Brig-Glis ist die Wohnqualität. Und dafür lohnt es sich zu kämpfen.“

Lärmschutzwände verdoppelt
Die Eröffnung der NEAT wird zu einer stärkeren Lärmbelastung führen. Das hat auch das erste Auflageprojekt vor drei Jahren aufgezeigt. Damals waren als Massnahmen einige Schallschutzfenster und bei der Einfahrt zum Bahnhof Brig eine rund 544 Meter lange Lärmschutzwand vorgesehen. Das reichte der Stadtgemeinde nicht aus. Sie hat Druck gemacht – mit Erfolg. „Die Länge der Lärmschutzwände konnte insgesamt verdoppelt werden“, betont die Stadtpräsidentin gegenüber der RZ. So sind neu 300 Meter Schutzwand bei Brigerbad, 237 Meter bei Gamsen und 850 Meter bei der Einfahrt Brig vorgesehen. Diese Schutzwände sollten laut Auskunft der Stadtpräsidentin ungeachtet des Rechtsstreits in jedem Fall im nächsten Jahr gebaut werden. Die Gemeinde hat im Rahmen des Verfahren bewusst auf die aufschiebende Wirkung verzichtet.

Das Nein der Rekurskommission
Die Stadtgemeinde gibt sich mit den erreichten Verbesserungen aber nicht zufrieden. Die Kernforderungen: praktisch durchgehende Lärmschutzwände von Gamsen bis zum Bahnhof Brig, eine längere Schutzwand in Brigerbad, lärmabsorbierende Elemente entlang der BLS-Bergstrecke, Massnahmen an der BLS-Stahlbrücke über den Rotten und beim Rangierbahnhof. Die eidgenössische Rekurskommission hat mit Entscheid vom 7. November sämtliche Begehren abgewiesen. In der Begründung wird unter anderem festgehalten, dass das Gebiet „Oberi Eiluesser/Jesuitengrund“ nicht als Bauzone im Sinne des 1980 in Kraft getretenen Raumplanungsgesetzes bezeichnet werden kann. Allerdings: Die Stadtgemeinde hat das Gebiet mit der Bauordnung von 1976 bereits eingezont. „Wir werden jetzt bestraft, weil die Gemeinde bereits vor dem Raumplanunggesetz ihre Aufgaben gemacht hat“, hält dazu die Stadtpräsidentin kopfschüttelnd fest.
Auch in Bezug auf die BLS-Rottenbrücke sieht die Rekurskommis­sion vorerst keinen Handlungsbedarf. Diese Probleme sollen im Rahmen des Verfahrens mit der Gemeinde Naters genauer abgeklärt werden.

Stadtrat gibt nicht auf
An seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, den Beschluss der Rekurskommission vor dem Bundesgericht anzufechten. Allerdings: Aufgrund des klaren Verdikts der eidgenössischen Rekurskommission sind die Chancen auf Erfolg wohl eher bescheiden. Trotzdem gibt sich die Stadtpräsidentin kämpferisch: „Wir müssen alles versuchen. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“

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