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Brig-Glis / Naters / Bern / Die Oberwalliser Nationalrätin Viola Amherd verlangt vom Bundesrat bessere Lärmschutzmassnahmen bei Eisenbahnbrücken aus Stahl. Davon würde vor allem die BLS-Brücke in Brig-Naters profitieren.
Von German Escher
RZ-Leser wissen: Die Stadtgemeinde Brig-Glis setzt sich mit einer Beschwerde beim Bundesgericht für einen bestmöglichen Schutz vor dem Eisenbahnlärm ein.
Neue Beurteilungskriterien nötig
Jetzt hat Viola Amherd als Nationalrätin in Bern eine Interpellation eingereicht. Sie vertritt die Ansicht, dass im Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (BGLE) für den grössten Lärmverursacher im Streckennetz, nämlich die Stahlbrücken, eine adäquate Regelung fehlt. Der Entscheid, ob eigentliche Lärmschutzvorkehrungen oder lediglich Ersatzmassnahmen getroffen werden, hängt vom Kosten-Nutzen-Index (KNI) ab. Dieses Beurteilungsinstrument für Lärmschutzmassnahmen sei für offene Strecken konzipiert worden, argumentiert Viola Amherd. Die Nationalrätin fordert deshalb, dass für Stahlbrücken, welche im Siedlungsgebiet liegen und über die während der Nacht Güterzüge rollen, neue Beurteilungskriterien geschaffen werden.
Zu den schwierigen Lärmsanierungsfällen gehört unter anderem die BLS-Stahlbrücke, welche eingangs Bahnhof Brig über den Rotten führt. Unter dem Lärm haben sowohl Anwohner in Naters wie in Brig zu leiden. Betroffen sind aber auch Lärmgeplagte in anderen Kantonen. Deshalb haben Heiner Studer (EVP) und Geri Müller (Grüne) eine gleichlautende Interpellation an den Bundesrat gerichtet.
Gelder eigentlich vorhanden
Die drei Interpellanten bemängeln grundsätzlich das Vorgehen bei den Lärmsanierungen entlang der Schiene. Das Gesetz sieht vor, dass mindestens zwei Drittel der Bevölkerung mit Massnahmen vor dem Eisenbahnlärm geschützt werden sollen. „Anders als bei anderen Lärmarten wäre also beim Bahnlärm denkbar, dass ein Drittel der Lärmopfer nach der Lärmsanierung immer noch unter den Grenzwertüberschreitungen leidet“, kritisiert Viola Amherd. Sie spricht von einer Diskriminierung und betont, dass Volk und Stände im Rahmen der FinöV-Vorlage damals rund 2,3 Milliarden Franken für den Lärmschutz bewilligt haben. Doch offenbar werden für die Bahnlärmsanierung letztlich nur rund 1,16 Milliarden abgerechnet. „Diese schöne Kosteneinsparung ist aber wenig erfreulich, denn sie wird auf dem Buckel der Lärmopfer ausgetragen“, stellt Amherd fest und fordert, dass der Bundesrat die Bahnlärmsanierung nachbessert.
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